Die gesetzliche Lohnuntergrenze von derzeit 13,90 Euro gilt fast ohne Ausnahmen – eigentlich. Berechnungen des DGB zeigen aber: Oft wird getrickst.
Vor allem in Gaststätten, Handel oder Landwirtschaft verdienen Menschen oft den Mindestlohn
Hannes P Albert/dpa
dpa | Illegale Tricks zur Umgehung des Mindestlohns haben Beschäftigte, Sozialkassen und den Fiskus nach Berechnungen des Deutschen Gewerkschaftsbunds binnen zehn Jahren bis zu 64 Milliarden Euro gekostet. Die DGB-Berechnungen liegen der Deutschen Presse-Agentur vor. Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände lässt Zweifel an der Berechnungsgrundlage anklingen, betont aber auch: „Verstöße sind nicht akzeptabel und müssen konsequent geprüft und verfolgt werden.“
Der 2015 eingeführte gesetzliche Mindestlohn von derzeit 13,90 Euro pro Stunde ist eine allgemeine Untergrenze, die nur in Ausnahmen unterschritten werden darf, zum Beispiel bei Praktikanten. Laut DGB arbeiten derzeit rund sechs Millionen Menschen zum Mindestlohn, vor allem in Gaststätten, Handel oder Landwirtschaft. Doch kommen in der Praxis nicht alle auf den vollen Stundensatz, etwa weil Arbeitszeiten nicht voll bezahlt werden.









