Der Streit zwischen den gesetzlichen Krankenkassen und dem Bund hat eine neue Stufe erreicht. Der GKV-Spitzenverband hat für 79 Kassen die ausführlichen Begründungen ihrer Klagen beim Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen eingereicht. Der Streit dreht sich um die Ausgaben für Bürgergeld, seit Juli Grundsicherung genannt.Zuständig ist das Gericht, weil sich die Klage gegen die Bundesrepublik Deutschland richtet, vertreten durch das Bundesamt für Soziale Sicherung mit Sitz in Bonn. Dieses verwaltet einen sogenannten Gesundheitsfonds, in den GKV-Beiträge und Steuermittel fließen. Daraus speist sich das Budget der Krankenkassen.Die Kassen wiederum wollen juristisch klären, ob der Bund die Gesundheitsversorgung der Bezieher von Grundsicherung verfassungswidrig unterfinanziert. Die Auseinandersetzung dreht sich um einen Milliardenbetrag, der von Jahr zu Jahr größer wird.

Prognosen: Steigende GKV-Ausgaben für Empfänger von Grundsicherung

Die Krankenkassen erhalten vom Bund pauschale Beiträge für Bürgergeldempfänger. Sie decken damit nach eigenen Berechnungen bisher aber nur etwa ein Drittel der tatsächlichen Behandlungskosten. Als der GKV-Spitzenverband Anfang Dezember 2025 die ersten Klagen einreichte, bezifferte er die jährliche Lücke auf rund zehn Milliarden Euro.