PfadnavigationHomePanoramaPanne am VerwaltungsgerichtshofGericht nutzt ChatGPT für Flüchtlingsbeschluss und verlinkt auf falsche QuelleStand: 18:57 UhrLesedauer: 2 MinutenDas Gebäude des Verwaltungsgerichts in Hessen. Bei einem Beschluss verwendete das Gericht KIQuelle: picture alliance/dpa/Andreas ArnoldEin Gerichtsbeschluss aus Hessen offenbart den Einsatz von ChatGPT in der Justiz. Zwar verteidigt der Verwaltungsgerichtshof die Nutzung der KI zu Recherchezwecken, gesteht aber einen Fehler ein.Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat bei einem Beschluss zum Aufenthaltsrecht von Flüchtlingen offenbar auf ChatGPT zurückgegriffen. Dabei habe er teilweise auf Quellen verlinkt, die nicht passend waren. Darüber berichtet die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ (FAZ). In einem Beschluss vom 24. Juni 2026 legt der Gerichtshof dem Europäischen Gerichtshof die Frage vor, ob Ukrainer ein Aufenthaltsrecht in der EU haben, wenn sie zunächst nach Georgien und erst Jahre später nach Deutschland geflohen sind (Aktenzeichen 3 A 2624/25).In der Entscheidung tauchen mehrfach Internetadressen mit der Kennzeichnung „source=chatgpt.com“ auf. Dadurch wird die Nutzung der KI-Anwendung im gerichtlichen Verfahren sichtbar.Einzelne der im Beschluss verlinkten Quellen führten nicht zu den Angaben, die sie belegen sollten, schreibt die „FAZ“. So verwies ein Link auf einen Artikel aus dem Jahr 2025, obwohl im Beschluss ein georgisches Regierungsdekret von 2026 angeführt wurde. An anderer Stelle sollte ein Verweis zu einer Regelung aus dem Jahr 2015 führen, tatsächlich landete der Nutzer bei einer Änderungsvorschrift von 2025.Lesen Sie auchDer Verwaltungsgerichtshof räumte der Zeitung gegenüber ein, dass eine zitierte Quelle die genannte Regelung nicht belege. „Soweit auf das Regierungsdekret vom 24. Februar 2026 Bezug genommen wird, findet dies keinen Beleg in der Fundstelle“, erklärte das Gericht. Die Entscheidung sei dennoch inhaltlich korrekt, da die Informationen durch andere Quellen abgesichert worden seien.Lesen Sie auchEine Überprüfung der „FAZ“ kam ebenfalls zu dem Ergebnis, dass die wesentlichen Aussagen des Beschlusses inhaltlich zutreffen. Korrigiert werden müsse die Entscheidung daher nicht. Der Fall zeige jedoch die Fehleranfälligkeit von KI-Systemen bei der Quellenrecherche.Das Gericht verteidigte den Einsatz von KI zu Recherchezwecken grundsätzlich. Gerade bei schwer zugänglichen ausländischen Quellen könne die Technik hilfreich sein. Zugleich müsse jede KI-Auskunft sorgfältig gegengeprüft werden.Ob das Gericht die Kennzeichnung „source=chatgpt.com“ künftig aus den Links in seinen Entscheidungen entfernen werde, ließ der Verwaltungsgerichtshof offen. „Die Zitierweise gehört ebenso wie insgesamt das Abfassen von Entscheidungsgründen dem Bereich der richterlichen Unabhängigkeit an“, hieß es laut Mitteilung. In diesem Rahmen dürften Richter KI-Werkzeuge wie ChatGPT zu Recherchezwecken einsetzen. Personenbezogene Daten oder sensible Informationen dürften dabei jedoch nicht in KI-Systeme eingegeben werden, betonte der Verwaltungsgerichtshof.krö