Startseite

Finanzen

Vorsorge

Eine Altersteilzeit kann bisher helfen, Jobbabau sozialverträglich aufzufangen. Foto: imago images/Westend61 Rentenreform: Droht bald eine Kündigung statt der Altersteilzeit? Über die Rente mit 63 wird gestritten. Fast unbeachtet plant die Regierung aber auch neue Regeln für die Altersteilzeit – mit weitreichenden Folgen.

Unter den 33 Empfehlungen der Rentenkommission war es die verflixte 13. Ausgerechnet! Künftig solle das Alter für eine Altersteilzeit von 55 auf 58 Jahre angehoben werden und dann mit der Rentenaltersgrenze steigen, ist dort zu lesen. Außerdem: „Altersteilzeit im Blockmodell soll nicht mehr länger möglich sein.“ Mit diesen Änderungen sollten Anreize zu Frührenten verringert werden, um mehr ältere Menschen in Beschäftigung zu halten.Doch die deutliche Einschränkung der Altersteilzeit hätte weitreichende Folgen. Denn bisher ist das Modell, das faktisch einen deutlich vorgezogenen Rentenstart ohne allzu große finanzielle Einbußen ermöglicht, weit verbreitet. Was also würden die Pläne bedeuten? Und wie könnten große Verwerfungen vermieden werden?Erste Kritik an den Plänen wird jedenfalls laut, wenn auch noch verhalten. In der Transformation der Industrie sei die Altersteilzeit im Blockmodell wichtig, um notwendige Anpassungen sozialverträglich zu gestalten, sagt Barbara Resch, Bezirksleiterin bei der Gewerkschaft IG Metall in Baden-Württemberg. Sie „ist das sozialste Werkzeug, das wir im industriellen Umbau haben“. Und weiter: „Wer dieses Instrument abschafft, riskiert deutlich härtere Einschnitte.“Ungewohnt einig ist sich die Gewerkschaft in dieser Hinsicht mit der Arbeitgeber-Bundesvereinigung BDA: Auch die lehnt eine Abschaffung des Blockmodells ab. Denn sonst müsse man zum Personalabbau zu anderen Mitteln greifen, etwa betriebsbedingten Kündigungen.Finanzielle Einbußen werden gemindertKündigung statt Altersteilzeit? Das klingt nach einer Eskalation in der Debatte. Die Altersteilzeit soll eigentlich einen gleitenden Übergang in den Ruhestand ermöglichen. Angestellte, die nicht mehr dauerhaft Vollzeit arbeiten wollen oder können, haben so eine Option, ihre Arbeitszeit ab 55 Jahren zu halbieren. Grundsätzlich ist es dabei möglich, die Arbeitszeit kontinuierlich zu reduzieren, im sogenannten Gleichverteilungsmodell.In der Praxis aber dominiert eine andere Variante: das Blockmodell. Genau jenes Modell also, das nun abgeschafft werden könnte. In diesem Modell wird erst weiter voll gearbeitet (aktive Phase), dann gar nicht mehr (passive Phase). Beide Phasen sind meist gleich lang und in beiden Phasen bleiben Angestellte auf dem Papier Beschäftigte und werden weiter bezahlt, wenn auch reduziert.Rentendebatte Für den Osten ist die Rente mit 63 ein Erbe der Einheit Drei Ost-Ministerpräsidenten verteidigen die Rente mit 63. Diese Zahlen zeigen, warum die abschlagsfreie Frührente für den Osten so wichtig ist. von Sebastian SchugNormalerweise kann sich das Blockmodell über maximal drei Jahre erstrecken. Sofern es in einem Tarifvertrag verankert ist, sind aber maximal sechs Jahre möglich – aufgeteilt in drei Jahre aktive und drei Jahre passive Phase. Danach geht es in Rente.Eingeführt wurde die Altersteilzeit zu Zeiten hoher Arbeitslosigkeit, Mitte der 1990er-Jahre. Weil die Bundesagentur für Arbeit unter bestimmten Bedingungen den Arbeitgebern ihre Aufstockungsbeträge und zusätzlichen Rentenbeiträge für maximal sechs Jahre erstattete, gewann das Instrument schnell an Bedeutung. Als diese Förderung Ende 2009 wegfiel, ließ die Nutzung spürbar nach. Zuletzt stieg sie aber wieder etwas und blieb bei über einer Viertelmillion Beschäftigten (siehe Grafik).„Bislang ist vor allem das Blockmodell ein beliebtes Instrument“, sagt Hanne Borst, Leiterin des Geschäftsbereichs Retirement bei der Beratung WTW in Deutschland. Vielfach sei die Altersteilzeit in Tarifverträgen verankert, beispielsweise in der Metall- und Elektroindustrie, der chemischen Industrie, bei Banken und privaten Versicherern.Das ermögliche es einerseits Arbeitnehmern, Job und Lebensplanung bestmöglich in Einklang zu bringen. Manchmal aber werde das Modell auch von Arbeitgeberseite forciert. „Zur Wahrheit gehört, dass die Altersteilzeit im Blockmodell bisher häufig auch für einen sozialverträglichen Jobabbau genutzt wurde“, sagt Borst. Grundsätzlich müssen beide Seiten einer Altersteilzeit zustimmen. Durch spezielle Regelungen, etwa im Tarifvertrag, können sich aber für Arbeitnehmer Ansprüche ergeben, die Altersteilzeit nutzen zu können.Interessant ist das Modell für Beschäftigte, weil ihre finanzielle Einbuße reduziert wird. Der Arbeitgeber muss auf ihr reduziertes Gehalt einen Aufschlag von wenigstens 20 Prozent zahlen, der steuerfrei bleibt. Außerdem zahlt er zusätzliche Rentenbeiträge, sodass die weiteren erworbenen Rentenansprüche normalerweise nur um zehn Prozent sinken. Schließt sich allerdings an die Altersteilzeit eine Frührente an, kann es hierbei zu Rentenabschlägen kommen.Reformvorschläge Six-Seven? Was aus der Frührente wird Die Rente mit 63 steht vor dem Aus, ist derzeit zu lesen. Doch ein genauer Blick auf die Reformvorschläge zeigt: Frührenten sollen durchaus möglich bleiben. von Niklas HoyerWie viele Beschäftigte in Altersteilzeit ohne dieses Instrument von einer Kündigung bedroht gewesen wären, lässt sich nicht eindeutig beantworten. Die Hoffnung, dass die Beschäftigung in solchen Fällen künftig bis zur Regelaltersgrenze der Rente fortgesetzt wird, könnte aber trügerisch sein.Für bereits bestehende Altersteilzeitverträge sieht die Beratung WTW keinen Grund zur Panik. Diese Vereinbarungen werde man gesetzlich nicht verbieten können, sagt Michael Karst, Rechtsexperte und Senior Managing Director bei WTW. „Was aber sehr wohl geht, ist zu verhindern, dass weitere Verträge geschlossen werden.“Tarifverträge, die Altersteilzeit vorsehen, dürften seiner Ansicht nach bis ans Ende ihrer Laufzeit ebenfalls Bestandsschutz entfalten. „Diese Laufzeiten sind aber relativ kurz, etwa zwei bis drei Jahre.“ Wenn Altersteilzeitverträge mit einem Vorlauf von nicht mehr als zwei Jahren geschlossen werden und dann bis zu sechs Jahre, dürfte das Instrument entsprechend nach einer Abschaffung „in maximal zehn Jahren komplett verschwinden“.Die Altersteilzeit einfach nachgebautUnd dann? WTW propagiert bereits eine andere Lösung, mit der man „sehr ähnliche Ergebnisse erzielen“ könne, wie Karst sagt. Diese Lösung basiert auf Zeitwertkonten, auch Lebensarbeitszeitkonten genannt. Diese können beispielsweise genutzt werden, um phasenweise mehr zu arbeiten und dies dann später für ein freies Jahr, ein Sabbatical, zu nutzen. Im Prinzip kommt das dem Blockmodell schon nahe. „Auch hier lassen sich zwei Phasen hintereinanderschalten, in denen erst voll gearbeitet wird und dann gar nicht mehr, der Beschäftigte aber angestellt bleibt“, sagt Karst. Ein Nachteil bleibt aber: Bei den Zeitwertkonten gebe es keine steuerliche Privilegierung.WTW hat für einen Musterfall berechnet, wie sich das Blockmodell bestmöglich nachbauen ließe. Der Musterfall soll mit 58 Jahren in eine Altersteilzeit im Blockmodell über drei Jahre gehen. Sein reguläres Bruttogehalt lag bisher bei 7000 Euro monatlich, also überdurchschnittlich hoch. In der Steuerklasse 3 für verheiratete Besserverdiener profitierte er von vergleichsweise geringen laufenden Lohnsteuerabzügen.Bislang hätte er in der Altersteilzeit brutto 4200 Euro monatlich verdient, als Summe aus 3500 Euro reduziertem Gehalt und 700 Euro Aufstockung. Netto wären ihm 3232 Euro geblieben. Über die vollen drei Jahre hätte der Arbeitgeber neben dem reduzierten Gehalt noch 43.949 Euro zusätzlich in die Hand nehmen müssen, um dieses Gehalt aufzustocken und die zusätzlichen Rentenbeiträge zu zahlen.Ein gleich hohes Bruttoeinkommen ließe sich im Rahmen eines Zeitwertkontos schon mit Zusatzkosten des Arbeitgebers von 30.530 Euro finanzieren – also günstiger als bisher. Der Angestellte würde dabei aber nach Steuern etwa 200 Euro weniger pro Monat verdienen, weil die steuerlichen Vorteile der Altersteilzeit wegfielen. Soll hingegen sein Nettogehalt gegenüber der Altersteilzeit gleichbleiben, müsste der Arbeitgeber das Bruttogehalt auf 4533 Euro aufstocken. Unter dem Strich würde er dann über drei Jahre 45.031 Euro zusätzlich zahlen, durch Gehaltsaufstockung und Rentenbeiträge.Der Unterschied gegenüber der Altersteilzeit wäre für ihn überschaubar. Für den Angestellten hingegen verbliebe noch ein kleiner Nachteil, weil er gegenüber den bisherigen Regelungen der Altersteilzeit auch weniger Rentenansprüche aufbauen würde.Ohnehin sei derzeit „völlig offen, was aus den Vorschlägen der Kommission am Ende wird“, sagt WTW-Expertin Borst. Allerdings gehe man bei WTW davon aus, dass das Rentenpaket umgesetzt werde. Die Datenauswertungen und Berechnungen zeigen jedenfalls: Ein Wegfall der Altersteilzeit wäre dann ein echter Einschnitt, aber wohl kein echter Grund für massenhafte Entlassungen. Mehr zum Thema Unsere Partner Anzeige Stellenmarkt Die besten Jobs auf Handelsblatt.com Anzeige ImmoScout Jetzt kostenlos den Wert deiner Immobilie ermitteln Anzeige IT BOLTWISE Fachmagazin in Deutschland mit Fokus auf Künstliche Intelligenz und Robotik Anzeige Remind.me Jedes Jahr mehrere hundert Euro Stromkosten sparen – so geht’s Anzeige Presseportal Lesen Sie die News führender Unternehmen! Anzeige Bellevue Ferienhaus Exklusive Urlaubsdomizile zu Top-Preisen Anzeige Übersicht Ratgeber, Rechner, Empfehlungen, Angebotsvergleiche Anzeige Finanzvergleich Die besten Produkte im Überblick