Rheinland-Pfalz und das Saarland setzen wegen des anhaltenden Niedrigwassers am Rhein das Sonn- und Feiertagsfahrverbot für bestimmte Lkw-Transporte vorübergehend außer Kraft. Damit könnten Güter, die aufgrund der niedrigen Pegelstände derzeit nicht oder nur eingeschränkt über die Wasserstraße transportiert werden, leichter auf der Straße befördert werden, teilten das Verkehrsministerium in Mainz und das Mobilitätsministerium in Saarbrücken zur Begründung mit. Die Ausnahmeregelung gelte bereits an diesem Wochenende.Die Bundesländer haben sich nach eigenen Angaben mit anderen Ländern abgestimmt. Dadurch werde ermöglicht, die Warenströme trotz der Einschränkungen auf dem Rhein aufrechtzuerhalten. Die Ausnahmegenehmigung gelte ab sofort bis längstens 30. September. Für Großraum- und Schwertransporte gelten die Ausnahmeregelungen nicht.Die Ausnahme vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot gilt laut dem Verkehrsministerium Rheinland-Pfalz für Transporte, die unmittelbar oder mittelbar mit dem Niedrigwasser des Rheins oder daraus resultierenden Ersatzverkehren zusammenhängen. Sie umfasst auch Leerfahrten, die unmittelbar oder mittelbar mit diesen Transporten verbunden sind.Der Vorschlag, Ausnahmen vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot für Lkw zuzulassen, war ein Ergebnis der Niedrigwasser-Fachkonferenz, zu der Bundesverkehrsminister Steffen Bilger (CDU) am Donnerstag in Bonn geladen hatte. Bilger kündigte an, das Sonn- und Feiertagsfahrverbot für Lkw für speziell betroffene Güter aussetzen. Dafür müssten allerdings die Bundesländer zustimmen. Zudem sollen geplante Baustellen auf den Autobahnen verschoben werden, um die Straßen freizuhalten. Auch Nordrhein-Westfalens Verkehrsminister Oliver Krischer ist dafür, das Fahrverbot für Lkw an Sonn- und Feiertagen auszusetzen – allerdings im bundesweiten Konsens.Die Dienstleistungsgewerkschaft Verdi stellte sich gegen die Pläne, wegen des Niedrigwassers am Rhein das Lkw-Fahrverbot an Sonn- und Feiertagen zu lockern.