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Rente: Wie könnte eine Alternative zur „Rente mit 63“ aussehen? Immer mehr Stimmen in der Koalition sprechen sich gegen ein Kernelement der geplanten Rentenreform aus. Für einen möglichen Kompromiss gibt es vier Optionen.
Senioren in Leipzig: Was passiert mit der „Rente mit 63“? Foto: Jan Woitas/dpaDoch die Diskussionen dürften sich mit den Landtagswahlen in Ostdeutschland und spätestens mit dem ersten Gesetzentwurf zur Rentenreform im Herbst weiter hinziehen. Denn die Abschaffung der „Rente mit 63“ ist finanziell einer der wichtigsten Teile der Reform, sie könnte pro Rentnerjahrgang zwischen sechs und 16 Milliarden Euro über die restliche Lebenserwartung einsparen – je nachdem, wie viele Menschen tatsächlich länger arbeiten. Wie könnte also ein Kompromiss aussehen?Im Kern geht es um zwei unterschiedliche politische Wünsche, die beide schon mit der Einführung der „Rente mit 63“ verbunden sind. Einerseits geht es um die Würdigung einer „Lebensleistung“, also einer langen Arbeitszeit und entsprechend vieler Beitragsjahre in der Rentenversicherung.Die „Rente mit 63“ ist der umgangssprachliche Ausdruck für das, was Fachleute die „abschlagsfreie Altersrente für besonders langjährig Versicherte“ nennen. Sie heißt so, weil sie ursprünglich bewirkte, dass Menschen nach 45 Beitragsjahren zur Rentenversicherung ab dem Alter von 63 Jahren in Rente gehen konnten – obwohl das reguläre Renteneintrittsalter damals bei 65 Jahren lag.Die Altersgrenze für diese Rentenform stieg allerdings nach ihrer Einführung für die einzelnen Geburtsjahrgänge an. Für den Jahrgang 1961 ist sie daher aktuell eigentlich eine „Rente mit 64 Jahren und sechs Monaten“, für die Jahrgänge ab 1964 etwa eine „Rente mit 65“. Dennoch hat sich der Begriff „Rente mit 63“ gehalten. Parallel steigt auch das reguläre Renteneintrittsalter.Der Plan zur Abschaffung ist Teil eines größeren Reformpakets zur Rente, das auf 33 Vorschlägen einer Expertenkommission beruht. Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) und Arbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) hatten angekündigt, alle Vorschläge umsetzen zu wollen. Doch daran gibt es Kritik. Alle Hintergründe lesen Sie hier.Andererseits sollte diese Rentenform explizit den Menschen zugutekommen, die in körperlich und mental fordernden Berufen arbeiten und ihre Jobs womöglich nicht bis zum regulären Renteneintrittsalter ausüben können. Die frühere SPD-Arbeitsministerin Andrea Nahles, unter der die „Rente mit 63“ 2014 eingeführt wurde, sagte damals im Bundestag: „Diese Leute haben ihr Soll erfüllt.“Politisch möglich scheint ein Kompromiss, der die „Rente mit 63“ für einen Teil der aktuell Berechtigten abschafft – mit Ausnahmen für diejenigen, die ohnehin wenig verdienen oder besonders schwere Arbeit verrichten. Fachleute sehen mehrere Optionen:Option 1: „Schwerarbeitsrente“ nach österreichischem VorbildDer Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Bundestagsfraktion, Dirk Wiese, hat ein Modell aus Österreich in die Debatte eingebracht. Anspruch auf die 2007 im Nachbarland eingeführte „Schwerarbeitspension“ hat, wer bestimmte belastende Tätigkeiten nachweisen kann.Dirk Wiese: Der SPD-Politiker sieht Österreichs Schwerarbeitspension als Vorbild. Foto: Annette Riedl/dpaDazu zählen nach Informationen des Österreichischen Instituts für Wirtschaftsforschung (WIFO) schwere körperliche Arbeit, unregelmäßige Nachtschichten, die regelmäßige Arbeit unter extremen Temperaturen oder Belastungen durch Chemikalien. Seit Anfang 2026 fallen auch Pflegeberufe unter die Schwerarbeit.Bedingung für den Bezug der österreichischen Schwerarbeitsrente sind 45 Versicherungsjahre. Allerdings müssen die dortigen Pensionisten Abschläge von 0,15 Prozent pro Monat vor dem regulären Regelrentenalter hinnehmen. Das ist halb so viel, wie in Deutschland bei der „Rente für langjährig Versicherte“ ab 35 Beitragsjahren: Hier beträgt der Abschlag 0,3 Prozent pro Monat.2025 nutzten 12,5 Prozent der männlichen Neupensionisten das Modell, die größte Gruppe sind Landwirte. Bei Frauen waren es nur 2,8 Prozent. Das liegt allerdings daran, dass Frauen in Österreich bis 2024 ohnehin mit 60 Jahren regulär in Rente gehen konnten. Allein 2024 gingen rund 8000 Personen über diese Regelung in Rente, sagte WIFO-Expertin Christine Mayrhuber. Auf Deutschland angewendet, ergäbe das eine hohe fünfstellige Zahl an Beziehern.Reformen CDU-Länderchefs beklagen Nachteile für Ostdeutschland – so sehen die Fakten aus Der deutsche Wirtschaftsweise Martin Werding, ebenfalls Mitglied der Rentenkommission, hält von einer Schwerarbeitsregel wenig. Die Liste der berechtigten Berufe sei „eher von guter Organisation und starker Lobbytätigkeit getrieben als von arbeitsmedizinischen Einsichten“, sagte er dem Handelsblatt.Auch beruhe sie auf einem veralteten Bild von physisch anstrengenden Tätigkeiten. Das passe nicht mehr in die Zeit, in der Anteil und absolute Zahl der Neurentner mit mentalen und psychischen Beeinträchtigungen stiegen. „Diese Beeinträchtigungen lassen sich aber viel weniger an Berufsgruppen festmachen“, sagte Werding.Auch Mayrhuber räumt ein, dass die österreichische Lösung teilweise ein „aus der Not geborenes Hilfskonstrukt“ sei. Wie in den meisten Ländern fehle eine systematische Erfassung der Arbeitsbedingungen in einzelnen Berufen.Christine Mayrhuber: Viele Daten zur Arbeitsbelastung fehlen. Foto: WIFOWerding führte ein weiteres Argument gegen berufsspezifische Regeln an: „Die Deutsche Rentenversicherung kennt die Berufe ihrer Versicherten nicht. Sie könnte solche Regelungen also gar nicht umsetzen.“Monica Queisser, die selbst Teil der Kommission war, sagte: „Die OECD empfiehlt grundsätzlich, den vorzeitigen Rentenzugang wegen Schwerarbeit über Gesundheitsprüfung und Erwerbsminderungsrenten zu organisieren, da dies zielgenauer ist.“ Allerdings sei die Prävention schon lange vor dem Rentenalter enorm wichtig, „sodass die Menschen gar nicht erst langfristige Gesundheitsschäden davontragen“.Option 2: Erwerbsminderungsrente ausbauenDie Rentenkommission hatte in ihren Empfehlungen nahegelegt, den Zugang zur Erwerbsminderungsrente zu erleichtern, die kürzlich neu geregelt wurde. Diese sei inzwischen deutlich aufgestockt worden und falle „rund 60 Prozent höher aus als vor zehn Jahren“. Möglich wäre, dies noch weiter auszubauen.Aktuell bekommt die volle Erwerbsminderungsrente, wer weniger als drei Stunden am Tag arbeiten kann. Bei drei bis sechs Stunden täglich gibt es den halben Betrag. Die individuelle Rente ist von den vorherigen Rentenbeiträgen und dem Alter abhängig. Im Schnitt bekamen Erwerbsgeminderte laut den aktuellsten Daten aus dem Jahr 2024 1041 Euro im Monat.Die Kommission schreibt zur Erwerbsminderungsrente weiter, das Ziel müsse eine Einzelfallprüfung sein – zum Beispiel im Rahmen eines regulären Arztbesuchs mit 45 oder 63 Jahren, bei dem dann festgestellt werden könnte, für wen Reha und für wen Verrentung angezeigt sei. Bei Bedarf könne man dann Menschen nach einer individuellen Gesundheitsprüfung zwei Jahre vor dem regulären Rentenalter ohne Abschläge verrenten.Bisher zeigt sich in den Modellprojekten dazu aber ein „Präventionsdilemma“: Ihm zufolge sind Männer weit schwerer für Reha-Maßnahmen zu erreichen als Frauen. Zudem sind Menschen mit niedriger Bildung und hohem Risiko, später eine Erwerbsminderungsrente zu beziehen, in den Versuchen unterrepräsentiert.Option 3: Höherer GrundrentenzuschlagEbenfalls für denkbar hält Johannes Geyer, Ökonom am Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW), einen höheren Grundrentenzuschlag. Denn: Auch dieser zielt auf Menschen mit vielen Beitragsjahren ab. Wer mindestens 35 Jahre gearbeitet hat und dabei unter einer bestimmten Verdienstgrenze bleibt, bekommt den Zuschlag automatisch ausgezahlt. Dabei werden auch Zeiten für Kindererziehung und Pflege angerechnet.Im Schnitt bekamen Berechtigte 2025 101 Euro pro Monat extra, circa 1,5 Millionen Rentnerinnen und Rentner erhielten zuletzt den Zuschlag. „Über einen höheren Zuschlag könnte man abmildern, dass die abschlagsfreie Rente wegfällt“, sagt Geyer. Das wäre zwar etwas anderes, als Menschen zu adressieren, die früh angefangen haben einzuzahlen oder in körperlich oder mental fordernden Berufen gearbeitet haben, doch es dürfte Überschneidungen geben.Daher: „Ein vollständiger Ersatz wäre das nicht“, sagt Geyer. Viele der heute Begünstigten würden bei dieser Regelung leer ausgehen.Option 4: Neue BerufsunfähigkeitsrenteAls weitere Möglichkeit gilt laut DIW eine neue Art der Rente, die berücksichtigt, dass nicht alle Menschen bis zum Renteneintrittsalter in Vollzeit arbeiten können, ihnen aber die Möglichkeit lässt, teilweise weiterzuarbeiten. Von dieser neuen Art der Berufsunfähigkeitsrente (BU-Rente) würden ebenfalls jene profitieren, die in besonders belastenden Berufen arbeiten. Verwandte Themen SPDDeutschlandÖsterreichAltersvorsorgeAndrea NahlesFür sie gäbe es ohne die „Rente mit 63“ eine Regelungslücke, weil das volle Renteneintrittsalter unerreichbar, die Erwerbsminderungsrente aber zu restriktiv ausgelegt ist. Ihnen bliebe nur die frühzeitige Rente mit Abschlägen oder die in puncto Arbeitszeit unflexible Erwerbsminderungsrente. Veröffentlicht nach den redaktionellen Standards des Handelsblatts. Mehr Informationen finden Sie in unseren Richtlinien. Mehr zum Thema Unsere Partner Anzeige remind.me Jetziges Strom-/Gaspreistief nutzen, bevor die Preise wieder steigen Anzeige ImmoScout Jetzt kostenlos den Wert deiner Immobilie ermitteln Anzeige IT BOLTWISE Fachmagazin in Deutschland mit Fokus auf Künstliche Intelligenz und Robotik Anzeige Presseportal Direkt hier lesen! Anzeige STELLENMARKT Mit unserem Karriere-Portal den Traumjob finden Anzeige Expertentesten.de Produktvergleich - schnell zum besten Produkt











