Der Rechtsstreit zwischen Apple und OpenAI um den angeblichen Diebstahl von Geschäftsgeheimnissen des iPhone-Herstellers wandert langsam durch das amerikanische Justizsystem. Nach Apples Klage sowie dem Versuch, eine einstweilige Verfügung durchzusetzen, kam nun die offizielle Klagerwiderung des KI-Konzerns. Wie zu erwarten war, möchte OpenAI, dass das Gericht den Fall sofort zu den Akten legt (5:26-cv-07078, US District Court, Northern District of California, San Jose Division) und erst gar nicht annimmt.

OpenAI: Haben normal operiert

Apple stelle die Taten der Mitarbeiter von OpenAI – von denen rund 400 direkt von Apple kommen sollen – falsch dar. Der ChatGPT-Anbieter habe bei Vorstellungsgesprächen „mit industrieweiten Recruiting-Standards“ konform agiert. Apple hatte unter anderem geschrieben, OpenAI habe versucht, Kandidaten von Apple zum Mitbringen von Prototypen zu bewegen, für einen sehr sicherheitsbedachten Konzern wie Apple ein großes „No-Go“. OpenAI schreibt in der Klageerwiderung weiter, Apple habe auch Dialoge zwischen den OpenAI-Neumitarbeitern und ihren alten Kollegen bei Apple falsch dargestellt. Diese hätten „nur helfen“ wollen.

Die Klage sei insgesamt „ohne adäquate Untersuchung“ eingereicht worden und baue auf „ausgewählten Kommunikationsabläufen und normalem Verhalten ohne Kontext“ auf. Die Klage sei „verrottet bis zum Kern“ – eine Aussage, die zuvor Apple für OpenAIs Hardware-Abteilung, die auf Apples Geschäftsgeheimnissen aufbaue, verwendet hatte. „Apple sollte es nicht gestattet sein, eine unbegründete und unter einem Vorwand erhobene Klage zu nutzen, um seine Defizite auf dem Markt für Fachkräfte auszugleichen“, so die OpenAI-Anwälte. Mit dem Verfahren wird es nun im Oktober weitergehen. Dann soll Apples Versuch einer einstweiligen Verfügung behandelt werden, mit dem das Unternehmen die OpenAI-Hardware-Abteilung ausbremsen könnte. OpenAI hat bis zum 17. August Zeit, auf den Verfügungsantrag zu reagieren. Apple verklagt nicht nur OpenAI, sondern auch zwei Ex-Apple-Mitarbeiter direkt.