Sahra Wagenknecht sieht für das BSW noch in diesem Jahr eine Chance auf die Rückkehr in den Bundestag. Das Bundesverfassungsgericht will 2026 über die Beschwerden gegen die abgelehnte Neuauszählung der Bundestagswahl entscheiden. „Es ist gut, dass Karlsruhe noch in diesem Jahr eine Entscheidung trifft“, sagte Wagenknecht dieser Zeitung.
Die Partei will erreichen, dass die Stimmen erneut ausgezählt werden. Der Bundestag hält die bisher vorgelegten Hinweise auf mögliche Zählfehler jedoch nicht für ausreichend. Karlsruhe muss nun klären, welche Anforderungen für eine Nachzählung gelten.
Wenige Tausend Stimmen fehlten für den Einzug
Das BSW war bei der Bundestagswahl im Februar 2025 mit 4,981 Prozent an der Fünfprozenthürde gescheitert. Auf die Partei entfielen 2.472.947 Zweitstimmen. Für den Einzug fehlten nach dem amtlichen Endergebnis 9529 Stimmen. Zwischen dem vorläufigen und dem endgültigen Ergebnis waren dem BSW bereits 4277 zusätzliche Stimmen zugerechnet worden.
Die Partei verlangte daraufhin eine vollständige, hilfsweise eine teilweise Neuauszählung. Der Bundestag wies die Einsprüche im Dezember zurück. Der Wahlprüfungsausschuss sah keinen belegten Verstoß gegen Wahlvorschriften, der sich auf die Sitzverteilung ausgewirkt haben könnte. Das knappe Ergebnis und statistische Auffälligkeiten allein reichten aus seiner Sicht nicht aus.







