Ein bisschen mutete es an wie die Reise nach Jerusalem, gut, in diesem Fall nach einem funktionierenden Jerusalem: Erst im dritten Anlauf gelang es der Besatzung des Amtsgerichts, einen Sitzungssaal zu finden, in dem auch die Technik funktionierte. Die Verhandlung gegen einen Mann, der auf der vergangenen Wiesn im Schottenhamel einer Bedienung in den Schritt gegriffen haben soll, konnte beginnen. Aber da gab es wieder dieses kleine Problem. Ein Stuhl blieb leer, nämlich der der mutmaßlich geschädigten Kellnerin.Es ist 9 Uhr, und alle sind bereit: Richter, Verteidiger, Staatsanwalt, Protokollführerin, Gutachterin, Praktikant, die Zeugen. Doch die Technik im nagelneuen Strafjustizzentrum ist es nicht. Alle Bildschirme bleiben dunkel. Und ohne Bildschirm geht gar nichts, denn die Akten sind elektronisch erfasst. Man ruft in der Technik an, aber da kann keiner kommen. Also ein neuer Saal. Der Auszug aus Ägypten quasi.Richter Josef Bonkamp geht voran, ihm folgt die ganze Entourage durch die weitläufigen Gänge. Von F 2.104 einmal die Runde bis nach D 2.105. Alle sitzen, bei der Technik sitzt nichts. Das Saalmanagement schlägt weitere zu erkundende Räume vor, „jetzt geh ich aber erst allein“, verkündet der Richter, um zurückzukehren mit den Worten: „Boris Becker würde sagen: Ich bin drin!“ Mit 50 Minuten Verspätung kann der Sitzungstag dann im dritten Saal endlich beginnen. Nur einen Platz für die Sachverständige der Rechtsmedizin zu finden, ist schwierig. „Das ist ein Problem in den kleinen Sitzungssälen“, sagt der Richter und bietet der Frau an, sich neben den Staatsanwalt an den kleinen Tisch zu setzen.„So wos moch i neda“, wiederholt Alois K. mehrfach. Der Mann aus dem Chiemgau meint damit, dass er der Bedienung nicht in den Schritt gegriffen habe. Deshalb hat er auch Einspruch gegen den Strafbefehl eingelegt. Aber von vorne: Der 54-Jährige war am 1. Oktober 2025 mit seinem Bruder nach München gereist. Man hatte im Hofbräuhaus ab 10 Uhr schon „vorgeglüht“, wie er sagt. Das Glühen ging länger, „weil des war der Dog, wo’s de Bombendrohung gem hod“, erzählt der Angeklagte. Also konnte man erst später auf die Wiesn, gegen 21 Uhr jedenfalls befanden sich die Männer im Schottenhamel.Alois K. sagt, er sei im Gang gestanden, habe noch ein Bier bestellen wollen. Auf einmal sei eine riesige Aufregung entstanden, „dann is scho dahiganga mit uns“. Sprich: Er wurde vom Sicherheitsdienst auf die Wiesnwache geleitet. Ein Polizist, der an jenem Abend Dienst tat, zitiert die Aussage der Kellnerin: Sie habe gerade abkassiert an einem Tisch, als ein Mann im Gang zu ihr sagte: „Schatzi, bring mir mal ein Bier“ und ihr zeitgleich mit der flachen Hand unter das Dirndl in den Intimbereich gegrapscht habe. Sie sei perplex gewesen, habe den Sicherheitsdienst verständigt und dieses Verhalten als „abwertend und ekelhaft“ empfunden. Alois K. habe auf der Wache keine Angaben machen wollen.„Mia ham des jetzt so gschriebn“, fängt Alois K. an, dass er die Frau bei der Bierbestellung im Hüftbereich leicht angefasst habe. Aber eigentlich habe er sie ja gar nicht berührt. Der 54-Jährige sieht sich als Opfer, wie in einem schlechten Film. Oder, wie er es vor Gericht formuliert: „Da gibt’s so Filme, da kimmt oana in a Situation, wo a nix dafür kann.“ Er glaubt ja, dass die Kellnerin überfordert gewesen sei, weil so viele Leute um sie rum waren. „Do hod sie se nimmer z’helfa gwusst.“„Glauben Sie wirklich“, fragt der Staatsanwalt, „dass eine Bedienung, die viel Geld verdienen kann, so eine Story erfindet?“ Besonders an einem Tag, an dem ihr durch die Bombendrohung und die späte Öffnung der Wiesn Einnahmen entgangen seien – ebenso dann durch die Zeit auf der Wiesnwache. Der Staatsanwalt will, dass die Zeugin erneut geladen werde, diesmal auch mit einem Ladungsnachweis, und ein Fortsetzungstermin bestimmt werde. „Wegen dem Schmarrn“, knurrt der Verteidiger von Alois K.„Schaun Sie“, sagt der Angeklagte zum Richter, „wenn’s lauter so Leid wia mi gab, warn Sie arbeitslos“. „I woaß, wia me se benimmt“, erklärt K. und räumt gleichzeitig ein, dass er sich nicht an alles erinnern kann, was an dem Abend geschah. Das dürfte auch an den mehr als zwei Promille Alkohol im Blut gelegen haben, die er intus hatte. Fortsetzung folgt, am 18. August.