Quelle: dpa Mecklenburg-Vorpommern
6. August 2026, 17:07 Uhr
Bei der Klage der Lobbyisten für Kinder geht es um die Zulassung für die Wahl zum Landtag im Schweriner Schloss. (Archivbild)
© Jens Büttner/dpa
Wie viele Parteien an der Landtagswahl in Mecklenburg-Vorpommern teilnehmen dürfen, das steht frühestens am 14. August fest. Dann nämlich beginnt nach Angaben des Landesverfassungsgerichts das Verfahren um die Wahlzulassung der kleinen Partei Lobbyisten für Kinder. Ob die Entscheidung noch am gleichen Tag falle, sei ungewiss, teilte die Gerichtssprecherin Dorothea ter Veen mit. Zuvor müssten nicht nur Vertreter der Partei, sondern auch der Landesregierung, des Landtags und des Innenministeriums gehört werden, dem die Wahlkommission untersteht.








