Internetprovider scannen unverschlüsselte Nachrichten anlasslos auf kinderpornografische Inhalte. Eine fast vergessene Klage könnte nun Erfolg haben.
Bruch der Vertraulichkeit beim Chatten?
Bernd Feil/M.i.S./imago
Vor drei Jahren hat die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) beim Amtsgericht Passau gegen die sogenannte Chatkontrolle durch den Konzern Meta, ehemals Facebook, geklagt. Seither hat man nichts mehr von der Klage gehört. Inzwischen ist das Verfahren jedoch am Oberlandesgericht München anhängig und könnte kurz vor der Re-Legalisierung der Chatkontrolle für einen Knall sorgen.
Bei der Chatkontrolle wird die Internetkommunikation, also Webmail und Messenger, von den Providern anlasslos nach kinderpornografischen Inhalten gescannt. Dabei wird mithilfe von Hashwerten – ziemlich zuverlässig – nach bekannten Missbrauchsdarstellungen gesucht. Außerdem wird die Kommunikation mit künstlicher Intelligenz – eher fehleranfällig – auf unbekannte kinderpornografische Darstellungen oder verdächtige Annäherungen an Kinder durchsucht.






