Das Telefon klingelt, am anderen Ende die eigene Krankenkasse – ganz ohne Termin, ohne Ankündigung, ohne dass man vorher zugestimmt hat. Das kann gesetzlich Krankenversicherten künftig passieren. Grund ist eine Reform, die die Beiträge zur GKV stabilisieren soll.

Ein Teil der Reform betrifft die Regeln zum Krankengeld, die sich zum 1. Januar 2027 ändern. Betroffen sind Millionen Menschen, die krankgeschrieben sind oder es in absehbarer Zeit sein werden. So darf ihre Kasse sie künftig ungefragt anrufen.

Anruf der Krankenkasse: Was erlaubt ist und was nicht

Bisher mussten Versicherte, die Krankengeld bezogen, schriftlich zustimmen, dass sie ihre Kasse für ein Beratungsgespräch kontaktiert. Diese Hürde fällt weg. In Zukunft kann die Versicherung unangemeldet anrufen, um Leistungsansprüche zu prüfen oder Maßnahmen einzuleiten, mit denen sich die Arbeitsfähigkeit wieder herstellen lässt.

Dies betrifft zum Beispiel Fragen der Wiedereingliederung in den Job, der Reha oder der beruflichen Perspektiven. Allerdings müssen die Versicherten nicht automatisch alle Fragen beantworten oder in eine umfassende Verarbeitung seiner Gesundheitsdaten einwilligen.