PfadnavigationHomePolitikDeutschlandGesetzliche KrankenversicherungWarken will Beitragsbemessungsgrenze anhebenVon Louis WestendarpVeröffentlicht am 23.04.2026Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU)Quelle: Britta Pedersen/dpaAb 2027 soll für gesetzlich Krankenversicherte eine neue Beitragsbemessungsgrenze gelten. Laut Gesundheitsministerium geht es darum, dass „Arbeitgeber und Personen mit höheren Einkommen“ einen „solidarischen Beitrag“ leisten. Um welchen Betrag geht es?Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) will die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung anheben. Das geht aus dem Referentenentwurf zum „GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz“ hervor, der dem Pro-Newsletter Gesundheit von „Politico“ vorliegt. „Im Jahr 2027 wird zudem einmalig die monatliche Beitragsbemessungsgrenze um rund 300 Euro zusätzlich angehoben. So stärken wir die Beitragsgerechtigkeit und generieren einen solidarischen Beitrag von Arbeitgebern und Personen mit höheren Einkommen zum Reformpaket“, heißt es im Entwurf, der auf den 16. April datiert ist. Aktuell liegt die Beitragsbemessungsgrenze bei jährlich 69.750 Euro beziehungsweise 5812,50 Euro im Monat.Lesen Sie auchLaut dem Dokument sollen so 2,4 Milliarden Euro zusätzlich in die gesetzliche Krankenversicherung fließen, die jeweils zur Hälfte von Arbeitgebern und Versicherten gezahlt werden. Der Plan dürfte in der Koalition jedoch nicht unumstritten sein – auch in ihrer eigenen Partei. Die gesundheitspolitische Sprecherin der Unionsfraktion, Simone Borchardt (CDU), sagte, als sie nach einer möglichen Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze gefragt wurde: „Wir als CDU/CSU lehnen das ganz konsequent ab.“