PfadnavigationHomePolitikDeutschlandRente, Krankenkasse, PflegeKabinett beschließt höhere Sozialbeiträge für Gutverdiener – diese Grenzen gelten künftigVeröffentlicht am 08.10.2025Lesedauer: 2 MinutenDas Bundeskabinett hat eine Verordnung zur Änderung der Beitragsbemessungsgrenze beschlossen. Damit müssen Menschen mit gutem Einkommen im kommenden Jahr höhere Sozialabgaben zahlen.Wer gut verdient, muss ab Januar mehr zahlen für die gesetzliche Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung. Die Bundesregierung hat ohne weitere Aussprache eine Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenzen beschlossen. Millionen Angestellte sind betroffen.Menschen mit gutem Einkommen sollen im kommenden Jahr höhere Sozialabgaben zahlen. Das Bundeskabinett verabschiedete eine Verordnung zur Änderung der Beitragsbemessungsgrenzen. Dadurch werden bei Gutverdienerinnen und -verdienern auf einen größeren Teil des Einkommens Sozialbeiträge fällig. Die jährliche Neufestlegung der Beitragsbemessungsgrenzen ist an die Lohnentwicklung gekoppelt.Für die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung gilt der Verordnung zufolge im nächsten Jahr eine Bemessungsgrenze von 8.450 Euro im Monat. Das sind 400 Euro mehr als 2025. Auf Einkünfte bis zu dieser Höhe müssen Rentenbeiträge gezahlt werden, auf darüber liegende Einkünfte nicht. Für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung steigt die Grenze von 5.512,50 Euro auf 5.812,50 Euro im Monat.Lesen Sie auchAngehoben wird auch die Einkommensgrenze, ab der die Pflicht zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung wegfällt. Sie liegt derzeit bei 6.150 Euro, nächstes Jahr sind es 6.450 Euro. Wer mehr verdient, kann in eine private Kranken- und Pflegeversicherung wechseln.Maßgeblich für die neuen Werte im kommenden Jahr ist die durchschnittliche Lohnentwicklung 2024. Laut Bundesarbeitsministerium wurde eine Steigerung um 5,16 Prozent berechnet. Das ist relativ viel, deshalb steigen auch die Beitragsbemessungsgrenzen verhältnismäßig stark. Vor dem Inkrafttreten der Verordnung ist noch die Zustimmung des Bundesrats erforderlich. Das Ministerium erläuterte, von der Anhebung der Beitragsbemessungsgrenzen seien nur diejenigen betroffen, die bisher über diesen Grenzen lagen. Für die überwiegende Mehrheit der Versicherten ergebe sich keine Veränderung. Mit der Fortschreibung werde sichergestellt, dass sich Versicherte entsprechend der Lohnentwicklung an der Finanzierung der Sozialversicherung beteiligen. Auch die Renten würden jährlich mit der Lohnentwicklung angepasst.Einem Bericht der „Bild“ zufolge betrifft die Erhöhung rund 2,1 Millionen Angestellte. AFP/KNA/dp