Das Disziplinarverfahren gegen den Göttinger Landrat Riethig zieht sich bis nach der Kommunalwahl hin. Selbst bei Wiederwahl ist ihm das Amt verwehrt.

Das Wörtchen Landrat muss bald gestrichen werden: Selbst wenn Marcel Riethig wiedergewählt würde, dürfte er das Amt nicht antreten

Swen Pförtner/dpa

Die Perspektiven des vorläufig suspendierten Göttinger Landrats Marcel Riethig erscheinen eher düster. Weil sich das vom niedersächsischen Innenministerium gegen ihn eingeleitete Disziplinarverfahren voraussichtlich bis nach der Kommunalwahl am 13. September hinzieht, dürfte der 43-Jährige selbst im Fall seiner Wiederwahl das Amt als hauptamtlicher Kreishauschef nicht antreten.

Nach seinem Austritt aus der SPD kandidiert er bei der Wahl als parteiunabhängiger Kandidat. Neben dem Disziplinarverfahren sieht sich Riethig auch mit staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen wegen des Verdachts der Untreue konfrontiert.