DIE ZEIT: Herr Möllers, im Grundgesetz steht: »Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei.« Was bedeutet das?

Christoph Möllers: Unsere Verfassung beruht auf einem schönen, aus dem deutschen Idealismus kommenden Glauben – nämlich dass der Staat der Wissenschaft ermöglichen soll, frei ihrer eigenen Logik zu folgen. Die Rechtsprechung orientiert sich daran: Entscheidungen, die wissenschaftliche Themen betreffen, müssen auch von der Wissenschaft gefällt werden. Es kann nicht irgendjemand bestimmen, wer zum Professor berufen wird, es kann nicht irgendjemand sagen: »Über dieses Thema forscht ihr.« All das macht die Wissenschaft selbst. Das ist eine große Errungenschaft.