Der Mann von Frauke Brosius-Gersdorf vertritt andere Positionen als sie. Nun hat die Universität Hamburg auch gegen ihn ein Verfahren eingeleitetDer Jurist Hubertus Gersdorf kritisiert den deutschen Verfassungsschutz und hält die staatliche NGO-Finanzierung für illegal. Nun hat er wegen seiner Habilitationsschrift ein ähnliches Problem wie seine Frau.05.08.2026, 12.29 Uhr3 LeseminutenFrauke Brosius-Gersdorf wird von Linken in Deutschland als Vordenkerin gesehen. Im September erscheint ihr Buch «Wahl und Wahrheit».ImagoIn der Aufregung über die deutsche Juristin Frauke Brosius-Gersdorf ging eine Beobachtung unter, die bei näherem Hinsehen mehr als ein Detail ist: Ihre Doktorarbeit weist auffällige Parallelen zur Habilitationsschrift ihres Mannes, Hubertus Gersdorf, auf. Der Plagiatsverdacht kam vor einem Jahr kurz vor der Abstimmung im Parlament auf, bei der Frauke Brosius-Gersdorf im Juli 2025 zur Verfassungsrichterin gewählt werden sollte. Die Abstimmung fand bekanntlich nicht statt, weil die Unionsparteien CDU und CSU Zweifel an der Eignung der Rechtswissenschafterin plagten.Optimieren Sie Ihre BrowsereinstellungenNZZ.ch benötigt JavaScript für wichtige Funktionen. Ihr Browser oder Adblocker verhindert dies momentan.Bitte passen Sie die Einstellungen an.Die linken Parteien und viele Medien unterstützten Brosius-Gersdorf. Schon vor dem Moment des Scheiterns witterten sie eine Kampagne gegen die Richterkandidatin. Mit den Fakten nahmen sie es dabei nicht immer so genau. Das zeigt sich auch im Umgang mit dem Plagiatsvorwurf.Den hat der österreichische Plagiatsprüfer Stefan Weber erhoben. Mit seinen Vorwürfen lag er oft, aber nicht immer richtig. Auf der Plattform X fällt er zudem mit unseriösen Einlassungen auf, die wenig mit seinem Kernthema zu tun haben. Es war also leicht, seine Vorwürfe gegen die Kandidatin als fieses Foul abzutun.Universität prüft langeDie Rechtswissenschafterin beteuerte ihre Unschuld. Die Universität Hamburg prüfte ihre Doktorarbeit und brauchte dafür ein Jahr. Vergangene Woche gab sie bekannt, dass die gegen Brosius-Gersdorf erhobenen Vorwürfe nicht zuträfen. Wieso die Universität zu diesem Schluss kam, ist unklar, weil sie die Begründung nicht veröffentlicht hat. Eine entsprechende Anfrage des Magazins «Cicero» liess sie ins Leere laufen. Das Magazin fand bei seinen Recherchen jedoch heraus, dass die Universität ein Verfahren gegen Hubertus Gersdorf führt.Dabei geht es mutmasslich um die Parallelen zwischen seiner Habilitationsschrift und der Doktorarbeit seiner Frau. Schon vor einem Jahr stand der Verdacht im Raum, er könnte ihr Ghostwriter gewesen sein. Bis heute ist das nur eine Hypothese. Mindestens zwei Dutzend auffällige Textparallelen lassen sich aber nicht einfach wegdiskutieren.Wenn zwei öffentliche Intellektuelle verheiratet sind, gleichen sich ihre Positionen oft. Beim Ehepaar Brosius/Gersdorf scheint das weniger zuzutreffen. Die Einlassungen von Frauke Brosius-Gersdorf lassen in gesellschaftspolitischen Fragen auf ein linksliberales Weltbild schliessen, vor allem bei Themen wie Abtreibung oder der Leihmutterschaft. Zudem liess sie Sympathie für ein Verbot der AfD erkennen.Ihr Mann Hubertus Gersdorf scheint hingegen konservativ-bürgerlichen Positionen zuzuneigen. Er kritisierte zum Beispiel die Gutachten des Verfassungsschutzes über die AfD. In einem möglichen Verbotsverfahren wären diese ein zentraler Punkt.Der Verfassungsschutz wirft der AfD vor, einen «ethnisch-kulturellen Volksbegriff» zu propagieren. Laut Hubertus Gersdorf steht der Begriff aber im Einklang mit der Verfassung. Das Grundgesetz definiere das deutsche Volk nicht eindeutig, sondern lasse dem Gesetzgeber dabei einigen Spielraum, sagte er der rechtskonservativen Zeitung «Junge Freiheit». Allein schon dass er der Zeitung ein langes Interview gab, ist ein Statement, weil in Deutschland viele öffentliche Personen das Gespräch mit rechten Medien verweigern.Kritik am NGO-KomplexDie Debatte über ein mögliches Verbot der AfD hält Gersdorf für unsachlich. «Es ist also zum Beispiel irrig, wenn manche glauben, Multikulturalismus sei von Verfassungswegen geboten und jede Benachteiligung von Ausländern sei verfassungsrechtlich unzulässig», sagte Gersdorf. Die deutsche Verfassung basiere auf der Unterscheidung zwischen Deutschen und Nichtdeutschen.Auch zum NGO-Komplex fand er in der «Frankfurter Allgemeinen Zeitung» deutliche Worte. Der deutsche Staat unterstützt sogenannte Nichtregierungsorganisationen mit mehreren hundert Millionen Euro pro Jahr. Aus Sicht von Gersdorf ist das verfassungswidrig, weil ein entsprechendes Gesetz fehle.Dieses sei aber notwendig, denn der Staat müsse sicherstellen, dass die von ihm geförderten Organisationen parteipolitische Neutralität wahrten. Einen mit Steuergeld geförderten NGO-Komplex sieht er als Gefahr für die Demokratie, da dieser Einfluss auf die politische Willensbildung nehmen könne.Gersdorf ist Inhaber des Lehrstuhls für Staats- und Verwaltungsrecht sowie Medienrecht an der Universität Leipzig. Seine Frau hat einen Lehrstuhl an der Universität Potsdam. Sie befasst sich dort mit dem öffentlichen Recht und ist auf Verfassungs- und Sozialrecht spezialisiert. Beide Professuren hängen an der Dissertations- und der Habilitationsschrift. Im Fall einer Aberkennung wäre das Risiko gross, dass danach die akademische Karriere kollabiert.Passend zum Artikel
Hubertus Gersdorf: Universität führt Verfahren gegen Mann von Frauke Brosius-Gersdorf
Der Jurist Hubertus Gersdorf kritisiert den deutschen Verfassungsschutz und hält die staatliche NGO-Finanzierung für illegal. Nun hat er wegen seiner Habilitationsschrift ein ähnliches Problem wie seine Frau.






