PfadnavigationHomePolitikDeutschlandStreit um Dissertation„Grob rechtswidrig“ – Brosius-Gersdorf geht gegen „Plagiatsjäger“ vorVeröffentlicht am 06.08.2025Lesedauer: 3 MinutenIm Streit um die Eignung von Frauke Brosius-Gersdorf zur Verfassungsrichterin hat sich die Juristin erneut zur Wehr gesetzt. Die Anwälte von Brosius-Gersdorf haben dem Plagiatsjäger Stefan Weber eine Unterlassungserklärung zugestellt.Nachdem Stefan Weber erneut Plagiatsvorwürfe gegen Frauke Brosius-Gersdorf erhoben hat, schickt sie dem „Plagiatsjäger“ über ihre Anwälte eine Unterlassungserklärung. Darin weisen sie den „Ghostwriter-Verdacht“ strikt zurück.Die Auseinandersetzung zwischen „Plagiatsjäger“ Stefan Weber und Juristin Frauke Brosius-Gersdorf geht weiter. Weber hatte am Montag neue Vorwürfe gegen die Staatsrechtlerin erhoben, ihre Anwälte kündigten daraufhin rechtliche Schritte an. Jetzt lassen die Juristen Taten folgen: In einem vierseitigen Schreiben, das WELT vorliegt, fordert die vom Ehepaar Brosius-Gersdorf beauftragte Bonner Anwaltskanzlei Redeker Sellner Dahs Weber dazu auf, eine Unterlassungserklärung zu unterzeichnen. Dafür wird dem „Plagiatsjäger“ eine einwöchige Frist bis zum 13. August gesetzt. Sollte Weber nicht unterschreiben, werde er seinen Mandanten empfehlen, die erforderlichen gerichtlichen Schritte einzuleiten, kündigt Rechtsanwalt Gernot Lehr an. Außerdem soll der „Plagiatsjäger“ die für die Kanzlei bislang entstandenen Kosten in Höhe von 40.000 Euro erstatten.Weber hatte in einem 86 Seiten starken Papier, über das zuerst die „Bild“-Zeitung berichtete, den Vorwurf des „Ghostwriting“ erhoben: Brosius-Gersdorfs Ehemann Hubertus Gersdorf soll demnach als heimlicher Autor für die Dissertation der Professorin von 1997 tätig gewesen sein. Er führte 91 Passagen mit Ähnlichkeiten zwischen der Dissertation und Texten, die Hubertus Gersdorf auch vor 1997 publizierte, als Belege an.In dem Schreiben wirft die Kanzlei Weber „grob rechtswidrige“ Verdachtsäußerungen samt unterlassener Anhörung der Betroffenen vor. Dass Weber von einem „Verdacht auf Ghostwriting durch Prof. Dr. Hubertus Gersdorf“ spreche, sei eine öffentliche Verdachtsäußerung und „grob rechtswidrig“. Es gebe „nicht einmal einen Mindestbestand an Beweistatsachen, aufgrund derer ein solcher Verdacht aufgestellt werden könnte“, argumentieren die Anwälte. „Insbesondere begründet der Vorwurf, unsere Mandantin habe früher publizierte Arbeiten unseres Mandanten (Hubertus Gersdorf, Anm. der Redaktion) konsultiert und zitiert, keinen Ghostwriter-Verdacht.“Die von Weber in seinem Gutachten aufgezeigten sprachlichen Übereinstimmungen zwischen Frauke Brosius-Gersdorf und ihrem Ehemann ließen sich „alle leicht erklären“. „Etwaige – stets erklärbare – textliche Übereinstimmungen begründen keinen Mindestverdacht, dass unsere Mandantin sich ihre Doktorarbeit durch ihren Ehemann habe schreiben lassen“, so die Anwälte. Darüber hinaus habe es Weber versäumt, Brosius-Gersdorf vorab mit den Verdachtsmomenten zu konfrontieren, sodass die Juristin diesen hätte entgegentreten können. „Diese Behauptung ist falsch“Als rechtswidrige Verdachtsäußerung gilt laut den Anwälten auch Webers Vorwurf, Frauke Brosius-Gersdorf habe „wahrscheinlich eine falsche eidesstattliche Versicherung“ in Zusammenhang mit ihrer Promotionsarbeit abgegeben. „Diese Behauptung ist falsch, weil unsere Mandantin ihre Dissertation allein verfasst hat“, schreibt die Kanzlei.Mit einer Unterlassungserklärung soll sich Weber verpflichten, den Verdacht des Ghostwriting sowie die Aussage, Brosius-Gersdorf habe „wahrscheinlich“ eine falsche eidesstattliche Versicherung abgegeben, nicht mehr zu äußern oder zu verbreiten.Weber selbst nennt das Anwaltsschreiben am Mittwoch auf X ein „stümperhaftes Unterlassungsbegehren“ und kommentiert: „Gernot Lehr teilt mal wieder gegen mich aus.“Der „Plagiatsjäger“ rechnete bereits mit dem Anwaltsschreiben und gab sich am Dienstag im Interview bei WELT TV gelassen. Auf die Frage, wie er auf juristische Schritte gegen sich und sein Team reagieren würde, antwortete er: „Sollen sie machen. Wenn die Frau Brosius-Gersdorf am Ende ein Gerichtsurteil haben will, dass sie wissenschaftliches Fehlverhalten begangen hat, dann wird es ihrer Professur und ihrem Doktortitel höchstwahrscheinlich nicht förderlich sein.“Transparenzhinweis: In früheren Versionen des Textes war vom Berliner Standort der Anwaltskanzlei Redeker Sellner Dahs die Rede, es handelt sich aber um die Bonner. Zudem war von 91 Passagen mit Ähnlichkeiten zwischen der Dissertation und Texten die Rede, die Hubertus Gersdorf vor 1997 publizierte. Es befinden sich aber auch Texte von Hubertus Gersdorf darunter, die er nach 1997 veröffentlicht hat. Zudem war an einer Stelle für kurze Zeit fälschlicherweise von „Hubertus Brosius“ die Rede. Wir haben die Fehler korrigiert und bitten um Entschuldigung.saha