Auf der Suche nach Maßnahmen, um Terroranschläge zu verhindern, tun sich zahlreiche Probleme auf. Die Vorschläge Dobrindts versprechen keine Lösung.
Innenminister Dobrindt (2. v.re.) am Tatort des Anschlags auf den Berliner CSD, 26. Juli
Sebastian Gollnow/dpa
I nnenminister Alexander Dobrindt (CSU) ist unbeirrt. Im Innenausschuss des Bundestags, der sich am Dienstagnachmittag mit dem islamistischen Anschlag auf den Berliner CSD beschäftigte, hielt Dobrindt an seinen drei zentralen Forderungen fest: Verschärfungen im Jugendstrafrecht, mehr Einsatz der elektronischen Fußfessel bei Gefährdern und eine „in ganz Deutschland anwendbare Präventivhaftregelung“.
Über eine gewisse Verschärfung des Jugendstrafrechts kann man durchaus reden. Bei Heranwachsenden mit Terrorfantasien sollte die sogenannte Vorbewährung künftig ausgeschlossen sein. Die Vorbewährung ist eine Besonderheit des Jugendstrafrechts. Sie kommt zum Einsatz, wenn eigentlich keine Bewährung möglich ist, weil die Sozialprognose zu ungünstig erscheint. Hier kann der Jugendrichter noch eine weitere Chance geben, sich in Freiheit durch Wohlverhalten die Möglichkeit der Bewährung zu verdienen.









