An Amtsgerichten, Landgerichten, Sozialgerichten und Obergerichten sprechen sie Recht: Rund 40 aktive Richter unterstützen einen Offenen Brief des Republikanischen Anwältinnen- und Anwältevereins, der ein AfD-Verbotsverfahren fordert. Inzwischen haben mehr als 1000 Juristen den Aufruf unterzeichnet.

Der Verein beruft sich auf ein Gutachten der Gesellschaft für Freiheitsrechte, das die AfD für verfassungswidrig hält und einem zulässigen Verbotsantrag wahrscheinlichen Erfolg bescheinigt. Im Gutachten selbst wird die Forderung nicht erhoben. Das machen dann aber die Anwälte, Rechtsreferendare, Staatsanwälte und eben auch Richter. Dürfen sie das überhaupt? Und können Politiker der AfD vor solchen Richtern künftig noch ein faires Verfahren erwarten?

„Glaube nicht, dass ein Verbotsverfahren Erfolg hätte“

„Grundsätzlich ja“, sagt der Staatsrechtler Volker Boehme-Neßler. „Die Meinungsfreiheit gilt auch für Richter.“ Sie dürften sich politisch und auch deutlich äußern. Die Grenze sei erreicht, „wenn dadurch das Vertrauen in ihre Unabhängigkeit gefährdet wird“. Bei einem sachlich formulierten Brief wie diesem sieht Boehme-Neßler diese Grenze noch nicht überschritten.

Der RAV begründet die Forderung mit dem Schutz der Menschenwürde. Es gehöre zur Pflicht von Juristen, eine Partei wie die AfD, die zentralen Grundwerten der Verfassung widerspreche, „entschieden zu bekämpfen“, sagt die Vereinsvorsitzende Angela Furmaniak. Das Parteiverbot sei ein Instrument, „das nun endlich eingesetzt werden muss“.