Der Aufstand der Ost-Bundesländer: Wie die Abschaffung der Rente mit 63 doch noch scheitern könnteIn der Debatte ums Ende vom Ende der Rente mit 63 sind die Fronten weitgehend geklärt. Zwei Länder aber zieren sich noch.Melchior Poppe, Berlin04.08.2026, 16.55 Uhr4 LeseminutenKonferenz der Regierungschefinnen und -chefs der Länder im März 2026.Bernd Elmenthaler / ImagoLange haben sie sich Zeit gelassen, nun sollte das Rentenpaket der schwarz-roten Koalition zügig durchgewinkt werden. Konkrete Gesetzentwürfe zur Umsetzung der Vorschläge der Rentenkommission hat die Bundesregierung zwar noch nicht vorgelegt. Doch lange dürfte es nicht mehr dauern, bereits im September soll das Parlament darüber beraten.Optimieren Sie Ihre BrowsereinstellungenNZZ.ch benötigt JavaScript für wichtige Funktionen. Ihr Browser oder Adblocker verhindert dies momentan.Bitte passen Sie die Einstellungen an.Kritik am Vorhaben gibt es schon jetzt, vor allem an der geplanten Abschaffung der «Rente mit 63» (offiziell Altersrente für besonders langjährig Versicherte). In vorderster Front stehen dabei die christlichdemokratischen Regierungschefs Michael Kretschmer aus Sachsen, Sven Schulze aus Sachsen-Anhalt und Mario Voigt aus Thüringen.Die drei Ministerpräsidenten fordern, Übergangsregeln im Massnahmenpaket zu implementieren – anderenfalls würden sie der Reform im Bundesrat nicht zustimmen. Ähnlich äusserten sich Mecklenburg-Vorpommerns Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD) und Brandenburgs Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD).Saarland und Bremen im Lager der AbschaffungsgegnerIm Alleingang können die ostdeutschen Bundesländer das Vorhaben der Koalition jedoch nicht stoppen. Sollte es in der deutschen Länderkammer zu einer Kampfabstimmung kommen, ist eine absolute Mehrheit von 35 Stimmen erforderlich. Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen haben jeweils vier Stimmen, Mecklenburg-Vorpommern drei. Zusammen sind das nur 19 Stimmen. Berlin verleiht dem Osten zwar theoretisch weitere vier Stimmen, doch dessen Regierender Bürgermeister Kai Wegner (CDU) unterstützt das Vorhaben von Merz.Allerdings herrscht auch im Westen keine Einheit. Am Montag erklärte die saarländische Regierungschefin Anke Rehlinger (SPD), sie lehne die Abschaffung der Rente mit 63 zumindest in der Form des aktuellen Vorschlags ab. Das Saarland verfügt im Bundesrat über drei Stimmen, genauso wie Bremen, dessen Bürgermeister Andreas Bovenschulte (SPD) ebenfalls an der Rente mit 63 festhalten will.Abschaffungsgegner auf Hamburg und Niedersachsen angewiesenNoch ist vieles hypothetisch, ohne konkretes Gesetz sowieso. Doch gemäss Aussagen ihrer Regierungschefs zählen zum Lager der Befürworter – neben Berlin – Baden-Württemberg (6 Stimmen), Bayern (6 Stimmen), Hessen (5 Stimmen), Nordrhein-Westfalen (6 Stimmen), Rheinland-Pfalz (4 Stimmen) und Schleswig-Holstein (4 Stimmen). Mit insgesamt 34 Stimmen fehlt diesen Bundesländern derzeit genau eine Stimme für die notwendige Mehrheit.Anders als im Bundestag, wo Abgeordnete bei Abstimmungen vom Kurs ihrer Fraktion abweichen dürfen, muss im Bundesrat jedes Land geschlossen stimmen, Enthaltungen wirken de facto wie eine nicht erteilte Zustimmung zum Gesetzesvorhaben. Umso mehr zählt das Wort der Landeschefin oder des Landeschefs.Noch nicht eindeutig geäussert haben sich die Regierungschefs von Hamburg (3 Stimmen) und Niedersachsen (6 Stimmen). Ihnen käme somit in diesem theoretischen Szenario die Rolle als Zünglein an der Waage zu. Niedersachsens Ministerpräsident Olaf Lies (SPD) tat sich im Februar schwer mit einer eindeutigen Positionierung, als er bei Markus Lanz entsprechenden Fragen auswich. Seither hat er sich dazu nicht mehr geäussert.Auf's Gesetz kommt es anWas aber würde geschehen, wenn Lies sich nun gegen die Abschaffung der Rente mit 63 stellte und Hamburgs Bürgermeister Peter Tschentscher seinem Parteikollegen folgte? Beide Lager hätten in dem Fall 34 Stimmen. Und je nachdem, um welches Gesetz es sich letztlich handeln wird, würde dieses Patt der einen oder der anderen Seite dienen.Was ist damit gemeint?Tatsächlich gibt es zwei Arten von Gesetzen, die den Bundesrat passieren. Zum einen sogenannte zustimmungsbedürftige Gesetze – solche nämlich, die die Finanzauskommen der Länder betreffen oder einen Eingriff in ihre Verwaltung bedeuten. Nur in solchen Fällen kommt es im Bundesrat überhaupt zu einer Abstimmung.Auf der anderen Seite stehen sogenannte Einspruchsgesetze. Diese passieren den Bundesrat automatisch, also ohne Abstimmung – es sei denn, eine Mehrheit von 35 Stimmen hält das betreffende Gesetz auf, indem sie einen Vermittlungsausschuss aufruft.Tritt dieser Fall ein, kommen Vertreter von Bundesrat und Bundestag zusammen und versuchen in maximal drei Runden, eine Einigung zu erzielen. Erst im sehr seltenen Fall, dass auch dies scheitert, ist ein Einspruch des Bundesrats möglich – den allerdings der Bundestag seinerseits überstimmen kann.Mit anderen Worten: Die Koalition müsste die Hürde Bundesrat wohl nur fürchten, wenn sich sowohl Hamburg als auch Niedersachsen den Abschaffungsgegnern anschliessen würden und das Gesetz zur Abschaffung der Rente mit 63 als zustimmungsbedürftiges Gesetz eingestuft werden sollte – ein Patt genügt dann nicht.Es ginge auch einfacherOb das realistisch ist, lässt sich erst anhand des konkreten Gesetzesentwurfs beantworten. Es deutet jedoch wenig darauf hin, dass die Abschaffung der Rente mit 63 die Finanzauskommen der Länder oder ihre Verwaltung tangiert.Die Hinweise der Bundesländer kann der Bundestag übrigens von vornherein berücksichtigen. Denn ehe der Entwurf im Parlament diskutiert wird, erhalten die Länder Gelegenheit, sich diesen anzusehen und dazu Stellung zu beziehen. Den Gesetzesentwurf erhält der Bundestag erst dann – gemeinsam mit dem Feedback der Länder. Es liegt also in der Hand des Parlaments, etwaige Anpassungen vorzunehmen und sich so die Zustimmung der Länder zu sichern – oder es doch auf eine Konfrontation ankommen zu lassen.Unionsfraktionschef Thorsten Frei erklärte am Montag, es gebe keinerlei Spielraum für Nachbesserungen. Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas geht jedoch davon aus, dass «einzelne Punkte» im Bundestag erneut diskutiert werden, wie sie im ZDF-Sommerinterview erklärte. Sie sei «bereit, über alles zu reden», auch wenn das Gesamtpaket bereits einen Kompromiss von SPD und Union darstelle.Die ostdeutschen Ministerpräsidenten Kretschmer, Schulze und Voigt sind sich einig, dass die Besonderheiten in Ostdeutschland stärker berücksichtigt werden müssten. Weil dort «verhältnismässig viele Menschen» die massgebliche Grenze von 45 Beitragsjahren erreichten, habe die Rente mit 63 in ihren Bundesländern «besonderes Gewicht».Tatsächlich wird die Rente mit 63 laut Zahlen der Deutschen Rentenversicherung in den ostdeutschen Bundesländern etwas häufiger in Anspruch genommen als im Westen. So gingen 2025 fast ein Drittel der Rentner und Rentnerinnen (32,8 Prozent) in den ostdeutschen Bundesländern (einschliesslich Ost-Berlin) früher in Rente, im Westen waren es 28 Prozent.Passend zum Artikel
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