Was in einem Bier drin sein darf und was nicht, dazu gibt es in Deutschland und insbesondere in Bayern sehr genaue Vorstellungen. 1516 waren es die bayerischen Herzöge Wilhelm IV. und Ludwig X., die im Reinheitsgebot festhielten: „in unsern Stetten, Märckthen unnd auf dem Lannde“ (sic!), solle „Pier“ (sic!) nur noch Wasser, Hopfen und Gerste enthalten. Deutlich laxer waren einige Jahrhunderte später ausgerechnet die Preußen: Das Kaiserreich machte das Reinheitsgebot 1906 zum Gesetz und erlaubte auch Hefe und Weizen.