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Niedrige Pegelstände: Was ist, wenn die Flussreise ins Wasser fällt? Seit Wochen schon kämpfen Reedereien mit Niedrigwasser, teils erreichten die Pegelstände historische Tiefstwerte. Was das für gebuchte Reisen bedeutet und welche Rechte Betroffene haben.
Zu wenig Wasser im Rhein? Niedrige Pegelstände bringen Flusskreuzfahrten durcheinander – Routen werden geändert, teils gibt’s Rabatte oder kostenlose Umbuchungen. Foto: Federico Gambarini/dpa/dpa-tmnDie teilweise sehr niedrigen Pegelstände an den Flüssen sorgen zunehmend für Probleme bei den Flusskreuzfahrten - das gilt besonders für Abschnitte des Rheins und der Donau. Mögliche Folgen für Touristen: veränderte Reisepläne mit neuen Routenverläufen. Zum Teil bieten Reedereien kostenlose Umbuchungen an oder lassen Passagiere bei geänderten Fahrtrouten gratis das Ausflugsprogramm nutzen. Auch Rabatte werden gewährt. Vereinzelt müssen Kreuzfahrten komplett abgesagt werden.Die Anbieter betonen, dass sie die Lage auf den Flüssen engmaschig beobachten und entsprechend Entscheidungen treffen. „Oft entscheiden bereits wenige Zentimeter darüber, ob eine Passage möglich ist“, schreibt der Bonner Anbieter Phoenix Reisen. Man kontaktiere betroffene Kunden aktiv, sobald eine Reise von Änderungen betroffen sei. „Da sich die Situation täglich ändern kann, bitten wir Sie, derzeit von telefonischen oder schriftlichen Nachfragen abzusehen“, appelliert der Anbieter an seine Kunden.Auch das Düsseldorfer Unternehmen Viva Cruises schreibt, man behalte die Situation „mit unserem nautischen Team, lokalen Partnern und Behörden“ im Auge und stelle sicher, dass Gäste so wenig wie möglich beeinträchtigt werden. Viva Cruises informiert auf seiner Website über den Status von Reisen und bittet, ähnlich wie Phoenix Reisen, von individuellen Anrufen abzusehen, um den Kundenservice zu entlasten. „Sobald uns neue oder relevante Informationen vorliegen, informieren wir Sie umgehend.“Probleme mitten in der HauptsaisonDie diesjährige Situation sei insbesondere aufgrund der bisher ungewöhnlichen Länge sehr herausfordernd für alle Anbieter von Flusskreuzfahrten, schreibt Viva Cruises auf Anfrage. „Auch Prognosen sind aktuell sehr schwer, die Wasserstände schwanken teilweise an einem Tag um mehrere Zentimeter.“ Es sei Hauptsaison und alle Schiffe seien voll ausgelastet. Fünf Schiffe der Flotte seien aktuell auf Rhein, Main und Mosel im Einsatz und in unterschiedlich starkem Ausmaß vom Niedrigwasser betroffen. „Die übrigen vier Schiffe fahren auf Seine, Rhone, Douro und Kanälen/Ostseeküste planmäßig.“Auch beim Stuttgarter Reiseunternehmen Nicko Cruises werden Fahrpläne geändert. „Auf dem Rhein passen wir seit rund drei Wochen unsere Routenführung an: Statt von Köln aus südwärts in Richtung Mittelrhein, Oberrhein oder Mosel zu fahren, verlaufen unsere Reisen nordwärts über den Niederrhein nach Holland und Belgien“, so eine Sprecherin auf Anfrage. Auf dem Rhein gab es demnach bisher noch keine Reiseabsagen, das könnte sich in den nächsten Tagen allerdings „erstmals ändern“.Eine Reise abzusagen, sei immer die Ultima Ratio, so die Sprecherin. Diesen Schritt gehe man erst dann, wenn alle zur Verfügung stehenden Maßnahmen wie etwa Routenanpassungen, Schiffswechsel oder Transfers aufgrund der Wasserstände nicht mehr sinnvoll seien. Insgesamt musste Nicko Cruises in den vergangenen drei Wochen 13 Reisen absagen - allesamt auf der Donau.Absagen im Normbereich - bis jetzt zumindestMit dieser Zahl bewege man sich aktuell noch im Normbereich von etwa 10 bis 15 Reiseabsagen pro Jahr, so die Sprecherin. „Alles, was nun folgt, geht über das übliche Maß hinaus.“ Ohne nennenswerte Niederschläge und steigende Pegelstände sei mit weiteren Einschränkungen im Reisebetrieb zu rechnen.Auch andere Anbieter wie Thurgau Travel und A-Rosa sind betroffen und reagieren bei Bedarf, aktuell noch vor allem mit angepassten Reiseplänen. Doch müssen Betroffene das einfach hinnehmen, wenn etwa statt am Mittelrhein nur am Niederrhein gefahren wird?Routenänderung kann Reisemangel seinRechtlich gilt: „Fallen vertraglich zugesagte Häfen beziehungsweise Stopps bei einer Flusskreuzfahrt aus, liegt ein Reisemangel vor, so dass der Reisepreis gemindert werden kann“, erklärt der auf Reiserecht spezialisierte Anwalt Kay Rodegra. Orientierungshilfe, um wie viel Prozent Betroffene den Preis dann reduzieren können, liefern nicht amtliche Reisemängeltabellen mit entsprechenden Urteilen im Internet, etwa die von Rodegra gepflegte, kostenlose Würzburger Tabelle.Doch könnte man eine Reise auch kostenfrei stornieren, wenn man mit den Änderungen nicht einverstanden ist? Das kommt darauf an, wie groß die Einschränkung ist. Rodegra erläutert: „Wird vor Start der Kreuzfahrt mitgeteilt, dass eine Vielzahl von vereinbarten Anläufen ausfällt, liegt eine erhebliche Änderung der vertraglichen Leistungen vor. Der Reisekunde kann dann kostenfrei vom Reisevertrag zurücktreten“, so der Fachmann. „Fällt aber beispielsweise nur einer von zehn Anläufen aus, liegt zwar ein Reisemangel vor. Der ist aber nicht so gravierend, dass man kostenfrei zurücktreten kann.“ Es komme also auf die Erheblichkeit an, die im Einzelfall bewertet werden müsse.Reiseabsage: Geld zurück, aber keine EntschädigungKlar ist der Fall, wenn der Anbieter von sich aus eine Reise absagt: Dann haben Kunden laut Rodegra Anspruch auf eine vollständige Erstattung des Preises, und zwar binnen 14 Tagen. Worauf sie nach Einschätzung des Anwalts allerdings nicht hoffen dürfen, sind in dem Fall zusätzliche Entschädigungen wegen entgangener Urlaubsfreude. Denn Niedrigwasser liegt nicht im Einflussbereich des Anbieters. Der kann sich dann auf sogenannte unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände berufen. 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