Berlin. Autofahrten sind ein erheblicher Kostenfaktor für selbstständige Unternehmerinnen und Unternehmer. Über einen Betriebsausgabenabzug lohnt es sich daher, sie steuerlich geltend zu machen. Wer teils aus dem Homeoffice und teils am Bürostandort arbeitet, muss aber mehrere Details beachten, damit die Kosten auch tatsächlich steuermindernd wirken. Das zeigt ein aktuelles Urteil des Bundesfinanzhofs (Az. III R 18/25).