Selbst die drei CDU-Ministerpräsidenten in Sachsen, Thüringen und Sachsen-Anhalt werden zugeben, dass die Rentenreform Makulatur wäre, wenn an der „Rente mit 63“ festgehalten würde. Kretschmer, Voigt und Schulze legen sich zwar mächtig ins Zeug, den Eindruck zu erwecken, als wollten sie genau das erreichen. Aber ihre „gemeinsame Erklärung“ zur Renten- und Pflegepolitik gibt das gar nicht her.Dort ist von Übergangsfristen, Vertrauensschutz und Härtefallregelungen die Rede, die vor dem Hintergrund der ostdeutschen Besonderheiten eine gerechte Reform sicherstellen sollen. Daran hätte wahrscheinlich nicht einmal die Rentenkommission etwas auszusetzen. Die Frage ist nur, wie großzügig solche Ausnahmeregelungen getroffen werden und ob sie nur für Ostdeutsche gelten sollen.Den Schwesig-Faktor nicht ungenutzt liegen lassenDenn es ist nicht ganz falsch, von einem durchsichtigen Wahlkampfmanöver zu sprechen. Spätestens nach den Wahlen im September, wenn im Bundestag die Rentenberatungen beginnen, werden die Ministerpräsidenten im Sinne von CDU und SPD ihren Ehrgeiz zügeln müssen. Das hauen ihnen ihre Konkurrenten von links und rechts schon jetzt um die Ohren. Die Hintertürchen für den Rückwärtsgang haben sie sich in ihrem Papier selbst offen gehalten.Findige SPD-Politiker fordern deshalb jetzt schon, was sicher so kommen wird, dass über Härtefallregelungen geredet werde, und schieben die Verantwortung für die Verunsicherung genüsslich in Richtung CDU. Dort droht der Vorstoß aus der CDU in Ostdeutschland den Autoritätsverfall des Kanzlers weiter zu beschleunigen. Aber das kennt man ja. In der CDU gibt es viele Ziele, nur eines nicht: sich diesem Verfall entgegenzustemmen.