«Reichsbürger»-Prozess: Aus Sicht der Verteidigung nimmt das Verfahren mittlerweile albtraumhafte Züge anIm Frankfurter Prozess gegen die sogenannten «Reichsbürger» will das Gericht offenbar ein Exempel statuieren.Susanne Gaschke, Berlin04.08.2026, 05.30 Uhr3 LeseminutenSeit mehreren Jahren in Untersuchungshaft: Heinrich XIII. Prinz Reuss wird im Mai 2024 von SEK-Beamten nach der Verhandlung abgeholt.www.imago-images.de«Verhältnismässigkeit» ist ein ziemlich abstrakter Begriff. 1200 Tage Einzelhaft ohne frische Luft, grüne Bäume und Bewegungsfreiheit sind hingegen eine recht konkrete Zumutung. So lange – mehr als dreieinhalb Jahre – sitzen die Angeklagten in den deutschen «Reichsbürger»-Prozessen bereits in Untersuchungshaft. Zweifel, ob das verhältnismässig ist, wie es die gesetzlichen Bestimmungen mit Blick auf die Dauer von Untersuchungshaft eigentlich fordern, sind angebracht. Verhandelt wird an den Standorten München, Stuttgart und Frankfurt am Main. Beteiligte Rechtsanwälte sagen, die Verfahren nähmen mittlerweile albtraumhafte Züge an.Optimieren Sie Ihre BrowsereinstellungenNZZ.ch benötigt JavaScript für wichtige Funktionen. Ihr Browser oder Adblocker verhindert dies momentan.Bitte passen Sie die Einstellungen an.Wirklich getan haben die meisten Beschuldigten nichts – nur extrem dummes Zeug geredet. Das aber reichlich. Chat-Protokolle und die Niederschriften abgehörter Telefongespräche füllen Hunderttausende von Aktenseiten. Und Unsinn kann durchaus verboten sein: Der strafrechtliche Vorwurf gegen die so genannte «Reuss-Gruppe» lautet, sie sei eine terroristische Vereinigung, die die Rechtsordnung der Bundesrepublik habe abschaffen wollen. Seit den Zeiten des mörderischen Feldzugs der Rote-Armee-Fraktion in den siebziger und achtziger Jahren des vergangenen Jahrhunderts gilt in Deutschland ein besonders scharfes Anti-Terror-Strafrecht.Warten auf die AliensTatsächlich horteten Mitglieder der Reichsbürger-Gruppe Waffen. Der ehemalige Soldat des Kommandos Spezialkräfte der Bundeswehr Peter W. gab in der vergangenen Woche zu, den Bundestag gemeinsam mit anderen für eine «militärische Aktion» ausgekundschaftet zu haben. Die Möchtegern-Umstürzler führten «Feindeslisten» und phantasierten über die Zusammensetzung einer zukünftigen Regierung nach der von ihnen geplanten Revolution.Allerdings kamen die Verschwörer nie wirklich ins Handeln, denn ihre Pläne hingen von extrem komplizierten Voraussetzungen ab: Aktiv wollten sie nämlich erst werden, wenn eine «Allianz» aus amerikanischen, russischen, eventuell auch chinesischen Truppen und Ausserirdischen die Initiative gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung in Deutschland ergriffen hätte. Also vermutlich: nicht sehr bald.In politisch weniger polarisierten Zeiten hätte man die Fabulierer wohl als politische Sekte eingestuft, vor der staatlicherseits zu warnen gewesen wäre. In den drei Prozessen gegen ihre Funktionäre hätten höchstwahrscheinlich sachverständige Gutachter gesessen, die sich Gedanken über die Schuldfähigkeit der Angeklagten gemacht hätten – die Schuldfähigkeit von Leuten, die an Aliens, die erneute Wiederauferstehung von Jesus Christus, die Prophezeiungen von Hellsehern und die Babyblutmythen der Q-Anon-Bewegung glauben.Doch im «antirechts»-nervösen Deutschland des Jahres 2022 erkannte die damalige SPD-Innenministerin Nancy Faeser in dem wilden Gerede einen «Abgrund terroristischer Bedrohung». Willige Staatsanwälte und Richter überschlugen sich, in dieser Sache ein Exempel zu statuieren.Der Frankfurter Chefankläger Tobias Engelstätter, in seiner Freizeit CDU-Funktionär in Schleswig-Holstein, formulierte bereits 2022 in einem Aufsatz für die «Zeitschrift für das gesamte Sicherheitsrecht» seine Argumente gegen «demokratiefeindliche» Verschwörungserzählungen – wobei er nur knapp an einem Plädoyer für Gesinnungsstrafrecht vorbeisteuerte.Worum geht es der Justiz?Die Frankfurter Richter scheinen Engelstätters Leitlinien ergeben zu folgen. Der «Legal Tribune Online» fiel auf, dass der Senatsvorsitzende Jürgen Bonk seit Prozessbeginn förmlich an den Lippen des Staatsanwalts hänge. Anwälte der Beschuldigten – zu einem grossen Teil sind es Pflichtverteidiger – beginnen mit der Fortdauer des Verfahrens an ihrer Profession zu zweifeln.Von «furchtbaren Juristen» spricht inzwischen, nur halb ironisch, der Kölner Strafverteidiger Dirk Sattelmaier. Sein Mandant, ein ehemaliger, nicht vorbestrafter Kriminalbeamter, befinde sich jetzt schon so lange in Haft, wie seine Strafe nach aller Wahrscheinlichkeit höchstens ausfallen könne, sagt Sattelmaier.Eine Vorverurteilung durch die Medien komme hinzu. Nach jedem Besuch seiner Verlobten im Gefängnis werde der Mann zudem nackt ausgezogen und durchsucht – obwohl stets ein Vollzugsbeamter die Treffen überwache. Zweifellos habe sein Mandant zeitweise in einer Wahnwelt gelebt, sagt der Anwalt – aber heile man solche Persönlichkeitsprobleme wirklich im Gefängnis?Staatsanwälte und Richter, schreibt die erfahrene Gerichtsreporterin Gisela Friedrichsen in der «Welt», seien in diesem Fall offensichtlich entschlossen, die Angeklagten für hochgefährliche Leute zu halten. «Warum tun sie das?», fragt die Autorin. Und antwortet sich gleich selbst: «Weil sie es können.» Eine solche Haltung der Justiz wäre allerdings kaum weniger beunruhigend als die Hirngespinste von Verwirrten. Der Prozess kann sich noch auf unabsehbare Zeit hinziehen.Passend zum Artikel
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