Die Finanzaufsicht Bafin hat die Norddeutsche Landesbank Girozentrale (NordLB) in Hannover verpflichtet, Maßnahmen zur Behebung erheblicher Mängel in der Geldwäsche- und Terrorismusfinanzierungsprävention zu ergreifen. Anlass sind Mängel bei der Aktualisierung von Kundendaten, wie die Bafin am Montag mitteilte.

Dabei seien bei der NordLB „gravierende Mängel“ festgestellt worden. Betroffen sind insbesondere die Kundensorgfaltspflichten: Laut Bafin wurden sowohl Schwächen in den Prozessen als auch ein deutlicher Rückstand bei der Aktualisierung von Kundendaten festgestellt. Damit verstieß das Institut gegen Vorgaben des Geldwäschegesetzes.Kein EinzelfallFür die NordLB heißt das: Die Bank muss der Bafin nun ein Konzept zur Aktualisierung ihrer Kundendaten vorlegen und umsetzen. Zudem hat die Bank alle bislang nicht aktualisierten Kundendaten nach gesetzlichen Vorgaben vollständig und auf den neuesten Stand zu bringen.

Unternehmen sind laut Geldwäschegesetz dazu verpflichtet, Geschäftsbeziehungen fortlaufend zu überwachen und sicherzustellen, dass relevante Dokumente, Daten und Informationen in angemessenen Abständen aktualisiert werden. Auf diese Weise sollen Kreditinstitute verhindern, dass ihre Dienstleistungen dazu genutzt werden, Gewinne aus Straftaten in den legalen Finanzkreislauf einzuschleusen.