Die Finanzaufsicht Bafin geht wegen Mängeln bei der Geldwäsche-Kontrolle erneut gegen die Landesbank Hessen-Thüringen (Helaba) vor. Die Beanstandungen beträfen besonders die Identifizierung von Kunden und die Überprüfung und Aktualisierung von Kundendaten, teilte die Behörde am Montag in Frankfurt am Main mit. Betroffen seien zudem die Risikoanalyse und die Überwachung von Transaktionen. Damit habe die Helaba gegen Vorgaben des Geldwäschegesetzes und des Kreditwesengesetzes verstoßen.

Nach Anordnung der Bafin muss die Bank nun „angemessene und geeignete Maßnahmen“ ergreifen, um die Mängel in der Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu beseitigen. Vor allem müsse sie Kundendaten überprüfen und aktualisieren und der Behörde fortlaufend über die Fortschritte berichten. Der Bescheid an die Bank stammt bereits vom 13. Mai.Ein Sprecher der Helaba erklärte am Morgen, die Bank sei sich der hohen Bedeutung der Geldwäsche- und Betrugsprävention bewusst. „Wir stehen im engen Austausch mit der Bafin, um die Maßnahmen schnellstmöglich umzusetzen.“ Für die Kundschaft ändere sich dabei grundlegend nichts.