Die Rente nach 45 Jahren im August 2026 hat eine Besonderheit, die viele Versicherte überrascht: In diesem Monat ist kein erstmaliger Rentenstart möglich. Wer die abschlagsfreie Altersrente für besonders langjährig Versicherte neu beziehen möchte, kann letztmals zum 1. Juli 2026 einsteigen – der nächste erstmalige Rentenbeginn ist erst wieder zum 1. September 2026 möglich.

Der August fällt komplett aus. Verantwortlich dafür ist die Übergangsvorschrift in § 236b SGB VI, die die Altersgrenze für die Geburtsjahrgänge ab 1962 schrittweise anhebt. Gemeint ist ausschließlich der erstmalige Neuzugang in diese Rentenart – nicht laufende oder früher bewilligte Renten. Für alle, die ihren Ruhestand rund um den Jahreswechsel 1961/1962 planen, kann schon der genaue Geburtstag über zwei Monate Wartezeit entscheiden.

Warum der August 2026 übersprungen wird

Der Grund liegt im Sprung der Altersgrenze zwischen zwei benachbarten Jahrgängen. Mit dem Wechsel vom Geburtsjahrgang 1961 auf 1962 steigt die maßgebliche Altersgrenze um zwei Kalendermonate.

Genau dieser Zwei-Monats-Sprung führt dazu, dass zwischen dem letzten erstmaligen Rentenbeginn am 1. Juli 2026 und dem nächsten am 1. September 2026 keine weitere Stufe liegt. Der Monat August wird deshalb vollständig übersprungen.