Quelle: dpa Hamburg/Schleswig-Holstein

1. August 2026, 5:00 Uhr

Das am Hauptbahnhof geltende Alkoholverbot ist auf den angrenzenden Stadtteil St. Georg ausgeweitet. (Archivbild)

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Das Alkoholkonsumverbot am Hamburger Hauptbahnhof gilt ab heute auch für weite Teile des angrenzenden Stadtteils St. Georg. In dem Gebiet darf man zwar Bier, Wein und andere alkoholische Getränke bei sich tragen, aber nicht trinken. Ziel sei es, «die alkoholkonsumbedingten Belastungen für die Menschen im Stadtteil spürbar zu reduzieren und damit die Lebensqualität nachhaltig zu verbessern», erklärte der Senat. Das Verbot rund um den Busbahnhof, Steindamm und Hansaplatz ist zunächst auf ein Jahr befristet.