Israel geht seit Jahren gegen die Hilfsorganisation für palästinensische Geflüchtete, UNRWA, vor. Woran das liegt, erklärt ihr Direktor Roland Friedrich.

Diese Moschee bei Nablus sollen Siedler in der Nacht zum 26. Juli angezündet haben

Leo Correa/ap

taz: Herr Friedrich, Israel verbietet UNRWA seit 2024, in Israel inklusive Ostjerusalem zu arbeiten. Gilt das auch für das Westjordanland und den Gazastreifen?

Friedrich: Es gibt zwei Gesetze: Eines beinhaltet ein Betätigungsverbot für Israel und Ostjerusalem. Das zweite Gesetz enthält ein Kontaktverbot für israelische Stellen mit UNRWA im besetzten Westjordanland und im Gazastreifen. Und hier bekommen auch unsere internationalen Mitarbeiter kein Visum mehr. Es gibt also nicht per se ein Betätigungsverbot für das Westjordanland oder Gaza, da diese nicht israelisches Staatsgebiet sind. Aber natürlich haben diese Gesetze Folgen.