Wenn die Krankenkasse Kontoauszüge fordert, sorgt das bei vielen freiwillig Versicherten für Unbehagen. Betroffen sind vor allem Selbstständige, Menschen mit Einkommen über der Versicherungspflichtgrenze und freiwillig versicherte Rentner. Um die Beiträge korrekt zu berechnen, benötigt die Kasse Einsicht in die Höhe des Einkommens.
In der Regel dient dafür der Einkommensteuerbescheid als Nachweis. Doch darf die Kasse auch Kontoauszüge verlangen – und können Sie das verweigern? Die kurze Antwort: Ja, sie darf unter bestimmten Bedingungen. Aber Sie haben Rechte, etwa das Schwärzen unnötiger Angaben. Dieser Überblick zeigt, wann die Kasse Kontoauszüge fordern darf, wann der Steuerbescheid ausreicht und welche Folgen eine Verweigerung hat.
Was die Beitragsverfahrensgrundsätze regeln
Die Beiträge freiwillig Versicherter werden nach ihren beitragspflichtigen Einnahmen bemessen. Maßgeblich ist laut den „Beitragsverfahrensgrundsätzen Selbstzahler“ die gesamte wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Mitglieds.
Für versicherte Familienangehörige nach § 10 SGB V werden keine Beiträge erhoben. Abstufungen nach Familienstand oder Zahl der Angehörigen sind unzulässig.






