Stand: 31.07.2026 • 00:02 Uhr

Das neue Recht auf Reparatur tritt heute in Kraft. Hersteller müssen Elektrogeräte reparaturfreundlicher machen und Ersatzteile bereitstellen. Doch die neuen Regeln gelten nicht für alle Geräte.

Von Frank Bäumer, br

Mit der neuen Verordnung müssen Verbraucher ab dem 31. Juli bei einer Rückgabe von einem defekten Gerät innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Gewährleistungszeit auf das Recht hingewiesen werden, dass sie alternativ zu einem Geräteaustausch ein defektes Elektrogerät auch reparieren lassen können, sofern die Kosten für die Reparatur nicht die Kosten für einen Austausch übersteigen.

Regeln gelten überwiegend für große Haushaltsgeräte