Eine Sek-Schülerin kommt regelmässig zu spät, schläft im Unterricht ein oder vernachlässigt die Hausaufgaben. Was dann passiert, löst einen Rechtsstreit ausDie Schule greift zu disziplinarischen Massnahmen. Doch die Eltern wehren sich vor Gericht.29.07.2026, 16.55 Uhr4 LeseminutenWeil eine Sekundarschülerin negativ auffällt, soll sie in eine andere Klasse versetzt werden. Die Eltern gehen juristisch dagegen vor.Mariya Surmacheva / GettyAm 15. Mai 2025 kommt es in der Sekundarschule einer Zürcher Gemeinde zu einem Vorfall. Ein damals fünfzehnjähriges Mädchen verlässt das Klassenzimmer, angeblich um einen Massstab zu holen – und kehrt nicht mehr in den Unterricht zurück.Optimieren Sie Ihre BrowsereinstellungenNZZ.ch benötigt JavaScript für wichtige Funktionen. Ihr Browser oder Adblocker verhindert dies momentan.Bitte passen Sie die Einstellungen an.Später wird man es auf der Toilette finden. Die Schülerin gibt an, eine Panikattacke erlitten zu haben.Drei Wochen später ordnet der Gesamtschulleiter eine für das Mädchen einschneidende Massnahme an: Sie soll im August für das dritte Sekundarschuljahr in eine Parallelklasse versetzt werden. Es ist die Eskalation eines Konflikts, der schon über zwei Jahre anhält. Doch die Eltern wehren sich. Sie wollen, dass ihre Tochter in der angestammten Klasse bleiben kann – und ziehen bis vor das Verwaltungsgericht.Das Beispiel zeigt: Viele Eltern sind bereit, bei schulischen Konflikten juristische Schritte einzuleiten und einen monatelangen Rechtsstreit auszutragen. Oft geht es dabei um Schulwege oder Schulzuteilungen. Dieser Fall ist anders.Die Probleme der Schülerin, um die es hier geht, beginnen Anfang 2023. Das Mädchen, damals im letzten Jahr der Mittelstufe, verhält sich auffällig. Deshalb wird es für drei Tage aus dem regulären Unterricht genommen und in eine sogenannte Schulinsel versetzt. In dieser werden Kinder separat von einer Lehrperson betreut und arbeiten an ihrem Schulstoff weiter.Zwei Monate später soll das Mädchen wieder in die Schulinsel. Doch die Eltern wehren sich erfolgreich dagegen.Im Sommer tritt der Teenager in die Sekundarschule über, wo die Konflikte anhalten. Das Mädchen kommt zu spät, vergisst seine Schulsachen, vernachlässigt die Hausaufgaben. Es benutzt das Handy unerlaubt, widersetzt sich den Kleiderregeln oder schläft im Unterricht.Der Klassenlehrer empfindet dieses Verhalten als frech und respektlos – auch, weil sich die Schülerin seinen Anweisungen widersetzt. Elterngespräche, auch unter Einbezug der Schulsozialarbeit oder der Schulleitung, bringen keine Besserung. Den Eltern wird eine schulpsychologische Abklärung und eine Familienbegleitung empfohlen, und für das Mädchen wird ein Coaching eingerichtet.Nachteilsausgleich für die Schülerin – doch Probleme bleibenEine neuropsychologische Abklärung ergibt schliesslich, dass die mehrsprachige Schülerin an einer leichtgradigen Entwicklungsstörung der Sprache sowie an einer Dyslexie leidet, das heisst, sie hat Mühe mit Lesen und Schreiben. Eine Fachperson empfiehlt eine logopädische Therapie und Unterstützung in der Schule. Zudem soll die Psychotherapie, die das Mädchen bereits besucht, fortgesetzt werden.Schliesslich erhält das Mädchen einen sogenannten Nachteilsausgleich. Dabei handelt es sich um eine Massnahme, die Chancengerechtigkeit zwischen nicht behinderten und behinderten Schülerinnen und Schülern gewährleisten soll. In den meisten Fällen bedeutet dies, dass die Kinder mehr Zeit bei Prüfungen bekommen, Schularbeiten in kleinen Gruppen erledigen dürfen oder ihnen Hilfsmittel zur Verfügung gestellt werden.Voraussetzung für eine solche Anordnung ist eine von einer Fachperson diagnostizierte körperliche, geistige oder psychische Behinderung, die sich auf die schulischen Leistungen auswirkt. In den letzten Jahren hat die Zahl der verfügten Nachteilsausgleiche stark zugenommen, wie eine Recherche der «NZZ am Sonntag» zeigt.Beim betroffenen Mädchen scheinen die Schwierigkeiten trotz der Unterstützung anzuhalten. Nach dem Zwischenfall im Frühjahr 2025, bei dem es den Unterricht verlässt, wenden sich die Eltern in einer ausführlichen E-Mail an die Schulverwaltung. Sie verlangen, dass die schulischen Vorfälle «unabhängig geprüft» werden. Der Gesamtschulleiter schlägt daraufhin ein Gespräch vor. Doch der Vater verschiebt es und begründet dies mit sprachlichen Schwierigkeiten. Zudem will er sich rechtliche Unterstützung holen.Schule hätte Eltern mit einbeziehen müssenDas ist der Moment, an dem der Schulleiter die Versetzung des Mädchens in eine Parallelklasse anordnet.Doch es kommt nicht so weit. Das Verwaltungsgericht hat die Beschwerde der Eltern gutgeheissen – aus zwei Gründen. Die Beschwerde hatte aufschiebende Wirkung, wie dem jüngst publizierten Urteil zu entnehmen ist. Das Mädchen durfte also während des juristischen Verfahrens weiterhin seine angestammte Klasse besuchen. Als das Gericht Anfang Juni sein Urteil fällte, dauerte das Schuljahr nur noch knapp 1,5 Monate. Eine Versetzung so kurz vor Schulabschluss wäre nach Ansicht des Gerichts unverhältnismässig gewesen.Unabhängig davon stufte das Verwaltungsgericht die Versetzung der Schülerin als rechtswidrig ein. Zwar hätten sich hinreichende Gründe für einen Klassenwechsel gezeigt, weil der Lehrer die anhaltenden disziplinarischen Probleme nicht habe lösen können. Doch es seien zuletzt mehrere Massnahmen aufgegleist worden, und die einzelnen Verfehlungen der Schülerin wögen «nicht schwer».Das Gericht schreibt in seinem Urteil: «Eine Versetzung eines Kindes darf nicht ohne sorgfältige Interessenabwägung erfolgen und muss zweckmässig sein.» Das Kindeswohl sei besonders zu beachten, und das Kind müsse in die Entscheidung mit einbezogen werden. Wie dem Urteil zu entnehmen ist, wurden die Interessen des Mädchens «nicht hinreichend» erhoben. Zudem hatte die Schule die Versetzung in die Parallelklasse ohne Einbezug der Eltern entschieden.Welchen Weg das Mädchen nach Abschluss der obligatorischen Schulzeit einschlägt, geht aus dem Urteil nicht hervor.Urteil VB.2026.00025 vom 4. 6. 2026, rechtskräftig.Passend zum Artikel