Quelle: dpa Rheinland-Pfalz/Saarland

29. Juli 2026, 11:34 Uhr

Nach einem Urteil geht der Autoschaden in einer Waschstraße zu Lasten des Kunden (Symbolbild)

© Sven Hoppe/​dpa

Wird ein Fahrzeug in einer Waschstraße beschädigt, so stellt sich die Frage, wer für den Schaden am Auto aufkommen muss. Nach einem Urteil des Landgerichts Frankenthal muss der Kunde beweisen, dass die Waschstraße defekt war oder ein Mitarbeiter den Fahrer falsch eingewiesen hat - wenn dieser die Kosten nicht selbst tragen will.