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Juristisch eindeutige Sache: Missgeschick beim Einkaufen: Wer zahlt für zerbrochene Ware? Muss man für Ware im Supermarkt zahlen, die auf dem Weg zur Kasse kaputtgeht? Ein Rechtsanwalt erklärt, wann Kundinnen und Kunden wirklich haften - und wann nicht.
19.06.2026 - 07:38 Uhr Quelle: dpa Artikel anhörenWer zahlt, wenn’s scheppert? Fällt was runter vor dem Bezahlen, kommt es darauf an, ob man es vorsätzlich oder fahrlässig kaputt gemacht hat. Foto: Hendrik Schmidt/dpa/dpa-tmnCelle. Ein kurzer Moment der Unachtsamkeit - und schon liegt das Marmeladenglas in tausend Scherben auf dem Supermarktboden. Viele Kundinnen und Kunden fragen sich in so einer Situation: Muss ich den Schaden jetzt bezahlen?„Die Rechtslage ist hier recht eindeutig“, sagt Rechtsanwalt Christian Bereska, der auch Vorsitzender des Zivilrechtsausschusses des Deutschen Anwaltvereins ist. „Erst mit Bezahlung an der Kasse und Übergabe der Ware geht das Eigentum der Ware auf den Verbraucher über.“ Wird die Ware also schon aus dem Weg zur Kasse beschädigt oder fällt sie aus dem Regal, kommt es darauf an, ob Kundinnen und Kunden eine schuldhafte Eigentumsverletzung gegenüber dem Marktinhaber vorgeworfen werden kann.Fahrlässigkeit und Vorsatz meist schwer nachzuweisenFällt einer Kundin oder einem Kunden das Marmeladenglas zum Beispiel aus der Hand, weil die Verpackung nicht in Ordnung war oder weil das Regal falsch bestückt war, trägt das Risiko der Markteigentümer oder -betreiber. Kundinnen und Kunden sind dann fein raus.Nur wenn das Marmeladenglas vorsätzlich oder fahrlässig zu Bruch gegangen ist, können Supermarktbetreiber Schadenersatz von Kundinnen und Kunden verlangen. Weil diese es in der Praxis aber häufig schwer haben, dieses Fehlverhalten nachzuweisen, werden Christian Bereska zufolge in der Praxis in der Regel keine Ansprüche geltend gemacht. Mehr zum Thema Unsere Partner Anzeige remind.me Jetziges Strom-/Gaspreistief nutzen, bevor die Preise wieder steigen Anzeige ImmoScout Jetzt kostenlos den Wert deiner Immobilie ermitteln Anzeige FREITAG® Immobilien FREITAG® Immobilien – Ihr Makler und Gutachter für München & Starnberg Anzeige Presseportal Direkt hier lesen! Anzeige STELLENMARKT Mit unserem Karriere-Portal den Traumjob finden Anzeige Expertentesten.de Produktvergleich - schnell zum besten Produkt







