Aber warum empfahl die Verwaltung die Evangelikalen überhaupt? Ob es im Vorfeld Gespräche mit ICF gab, welche Unterlagen die Verwaltung geprüft hat, wie ICF Jugendarbeit von Missionierung trennt und welche Positionen zu queeren Jugendlichen berücksichtigt wurden – all das beantwortete die Stadtverwaltung auf Kontext-Anfrage nicht. Das sei "Gegenstand der politischen Beratung", der man "zum jetzigen Zeitpunkt nicht vorgreifen" könne.

Mission im Vereinszweck

Die schriftliche Begründung der Stadt im Ausschuss ist knapp. ICF habe im Februar den Antrag gestellt, sei seit 2005 in der Kinder- und Jugendarbeit tätig, erreiche wöchentlich 250 Kinder und rund 80 Jugendliche. Dazu kommen noch Sommercamp und ein Musical für Kinder. Mit diesen Aktivitäten, der Satzung und der Gemeinnützigkeit seien die formalen Voraussetzungen erfüllt.

Die religiös-missionarische Ausrichtung blieb der Verwaltung indes nicht verborgen. Der Vereinszweck werde unter anderem verwirklicht durch die "Verbreitung und Förderung der biblischen Botschaft", missionarische Veranstaltungen, Gemeindegründung und Gemeindeaufbau, christliche Seelsorge und Schulungen zum christlichen Leben, zitiert die Stadt aus der ICF-Satzung.

"Jugendhilfe ist kein Missionsfeld", sagt dagegen Matthias Pöhl von FundiWatch. Die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe sei "mehr als ein formaler Verwaltungsakt": ein "Vertrauensvorschuss des Staates". Deshalb müsse vor einer Entscheidung nachvollziehbar geprüft werden, ob ICF Karlsruhe seine Angebote so organisiert, dass Kinder und Jugendliche nicht in Glaubensunterweisung, Gemeindebindung oder Missionierung hineingezogen werden. Es gehe nicht darum, christliche Jugendarbeit pauschal auszuschließen, sondern um die besondere Verantwortung öffentlicher Jugendhilfe. Dabei geht es auch um Geld und Anerkennung: Wer als Träger der Jugendhilfe anerkannt ist, kann eine dauerhafte öffentliche Förderung beantragen, bei hoheitlichen Aufgaben wie eine Inobhutnahme unterstützen und in Gremien der Jugendhilfe mitwirken.