Im Prozess um die Entführung der Block-Kinder hat das Landgericht Hamburg die Öffentlichkeit ausgeschlossen. Grund seien die schutzbedürftigen Interessen der Kinder und Nebenkläger, erklärte die Vorsitzende Richterin Isabel Hildebrandt. Diese könnten durch Bekanntwerden von Informationen im Gutachten einer jugendpsychiatrischen Sachverständigen verletzt werden.Für Aufregung im Saal sorgte die Reaktion des Gerichts auf einen Brief, den Christina Block nach Angaben der Vorsitzenden Richterin Isabel Hildebrandt an die Sachverständige Mareike Schüler-Springorum übergab. Dies sei außerhalb der Hauptverhandlung erfolgt.„Das ist der Versuch einer Verdunklungshandlung“, sagte Hildebrandt. „Das sind Unterlagen, die am Gericht vorbei der Gutachterin übergeben wurden“, wird sie von der „Hamburger Morgenpost“ zitiert. Die Strafkammer werde den Vorgang prüfen.Blocks Verteidiger Ingo Bott sprach von einem bedauerlichen Versehen seiner Mandantin. „Der Warnschuss ist angekommen“, sagte er laut „MoPo“. Staatsanwalt Marvin Steinberg sagte, es gehe um eine „Versuchshandlung“, seine Behörde werde aber nicht so weit gehen, einen Haftbefehl zu beantragen.Nach Angaben von Nebenklägervertreter Philip von der Meden geht es in dem auf Rumänisch verfassten Brief um die Sexualsphäre seines Mandanten, Stephan Hensel. Warum der Brief auf Rumänisch ist, war unklar. Hensel ist der Ex-Mann von Christina Block und Vater der Kinder.Die Hamburger Unternehmerin ist angeklagt, eine israelische Sicherheitsfirma im Zuge eines langen Sorgerechtsstreits mit ihrem Ex-Mann damit beauftragt zu haben, ihre beiden jüngsten Kinder - damals zehn und 13 Jahre alt - vom Wohnort des Vaters in Dänemark zu entführen. Die Tochter des Gründers der Steakhaus-Kette „Block House“, Eugen Block, bestreitet die Vorwürfe. Es gibt noch sechs weitere Angeklagte. Der Prozess läuft bereits seit 64 Verhandlungstagen. Weitere Termine sind bis Ende des Jahres angesetzt. (dpa/Tsp)