Der Fall Karimowa: Das Bundesstrafgericht in Bellinzona stellt das Verfahren gegen die usbekische «Prinzessin» einDie Tochter des usbekischen Diktators war wegen Geldwäscherei und der Führung einer kriminellen Organisation angeklagt. Die Bank Lombard Odier und ein ehemaliger Vermögensverwalter werden dagegen schuldig gesprochen.27.07.2026, 13.35 Uhr4 LeseminutenGulnara Karimowa, Tochter des ehemaligen usbekischen Diktators, in besseren Zeiten. Heute sitzt sie in ihrer Heimat in Haft.V. Z. Celotto / GettyEs sind gefühlt mehr Anwälte als Zuschauer, die sich am Montagmittag im Bundesstrafgericht in Bellinzona eingefunden haben. Verkündet wird das Urteil in einem der grössten Wirtschaftskrimis der Schweiz. Angeklagt ist Gulnara Karimowa, die Tochter des verstorbenen usbekischen Diktators Islam Karimow.Optimieren Sie Ihre BrowsereinstellungenNZZ.ch benötigt JavaScript für wichtige Funktionen. Ihr Browser oder Adblocker verhindert dies momentan.Bitte passen Sie die Einstellungen an.Die Affäre beschäftigt die Gerichte und die Politik in der Schweiz seit Jahren. Karimowa zelebrierte ihr Luxusleben lange Zeit öffentlich. Die Medien nannten sie die «Prinzessin aus Zentralasien». Angeklagt war sie, weil sie in grossem Stil Bestechungsgelder angenommen haben soll und diese zu Schweizer Banken brachte.Nun hat das Bundesstrafgericht das Verfahren gegen sie und einen ihrer Getreuen eingestellt. Die Richter sehen für einen Prozess gegen sie ein sogenanntes «dauerhaftes Verfahrenshindernis». Konkret: Gulnara Karimowa sitzt seit zwölf Jahren in ihrer Heimat Usbekistan in Haft. Die Machthaber weigern sich strikt, die Diktatorentochter für die Verhandlung ausreisen zu lassen. Trotz der Verfahrenseinstellung werden Vermögenswerte von ihr in der Schweiz eingezogen. Beispielsweise ein Konto von ihr bei der Bank Mirabaud und eine Luxusvilla in Cologny.Lombard Odier muss hohe Busse zahlenKarimowa und ihr Getreuer waren jedoch nicht die einzigen Beschuldigten. Angeklagt waren ebenfalls die Bank Lombard Odier sowie ein ehemaliger Vermögensverwalter der Genfer Privatbank. Mit seiner Hilfe sollen Karimowa und ihre Entourage mehrere hundert Millionen Franken gewaschen haben. Lombard Odier werfen die Ankläger dagegen schwere Mängel bei der internen Organisation vor.Das Bundesstrafgericht hat nun den Vermögensverwalter wegen qualifizierter Geldwäscherei verurteilt. Er wird zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren verurteilt. Damit bleiben die Richter unter den Forderungen der Anklage. Diese hatte 4 Jahre Haft für den Vermögensverwalter gefordert.Bei Lombard Odier sehen es die Richter dagegen als erwiesen an, dass die Privatbank für die begangene Geldwäscherei ihres Vermögensverwalters verantwortlich sei. Das Bundesstrafgericht spricht Lombard Odier schuldig. Die Privatbank muss wegen massiver Mängel bei der internen Geldwäschereibekämpfung eine Busse von 3 Millionen Franken zahlen.Die Privatbank hat bereits angekündigt, dass sie mit dem erstinstanzlichen Urteil nicht einverstanden ist und dagegen Berufung einlegen will. Lombard Odier habe zur fraglichen Zeit über robuste interne Kontrollen und Prozesse zur Verhinderung von Geldwäscherei verfügt. Diese hätten den Anforderungen des Schweizer Strafrechts genügt.Konten und Schliessfächer bei rund 30 Schweizer BankenDie Affäre Karimowa beschäftigt die Behörden in der Schweiz und in anderen Ländern seit 2012. In 19 verschiedenen Ländern wurde deswegen ermittelt. Die Ermittler gehen davon aus, dass die Diktatorentochter und ihre Entourage unter anderem bei der Vergabe von Mobilfunklizenzen in Usbekistan Bestechungsgelder in dreistelliger Millionenhöhe kassiert haben soll.Dazu soll sie mit ihren Getreuen eine kriminelle Organisation namens «The Office» betrieben haben mit einer Reihe von Strohmännern und einem Netz von Briefkastenfirmen. Diese hätte weite Teile der usbekischen Wirtschaft kontrolliert. Die Bundesanwaltschaft beschreibt in ihrer Anklage Karimowa als Chefin der Organisation. Sie habe das «Office» straff geführt und organisiert, mit einer soliden Finanzierung und einem ungeschriebenen Verhaltenskodex für seine Mitglieder.Die Organisation verschob die Gelder auf Schweizer Banken. In der Anklageschrift sind Konten und Schliessfächer bei rund 30 Banken aufgeführt, die Karimowa und dem «Office» zugeordnet werden. Trotzdem hat die Bundesanwaltschaft einzig Lombard Odier angeklagt. Ein Grund dafür ist, dass der ebenfalls angeklagte Vermögensverwalter eine viel aktivere Rolle gespielt hat und das «Office» ab 2008 überhaupt erst zu Lombard Odier gebracht haben soll.Die Bank Lombard Odier war eine wichtige Bank für die reichen Kunden aus Zentalasien.Sascha Steinach / ImagoDer Vermögensverwalter sowie Lombard Odier wiesen die Vorwürfe während dem Verfahren vehement zurück. Die Privatbank sieht sich als Opfer einer Täuschung. Karimowa und ihre Entourage hätten die Bank in die Irre geführt, keine Kontrollen hätten dies verhindern können.Die Verteidiger von Lombard Odier argumentierten zudem ebenfalls damit, dass ein Teil der Beweise unzulässig sei. So seien die Vernehmungen von Zeugen in Usbekistan unter miserablen Bedingungen durchgeführt worden. Sie müssten aus den Akten entfernt werden. Nicht zuletzt bemängelte die Verteidigung, dass die Anklage das Dispositiv der Bank zur Abwehr von Geldwäscherei nach Regeln beurteile, die damals noch gar nicht galten.Schweiz will Gelder an Usbekistan zurückgebenBei der Affäre Karimowa geht es auch um die Frage, wie die Schweiz mit Geldern dubioser Herkunft umgehen soll. Die Behörden haben seit dem Sommer 2012 rund 780 Millionen Franken eingefroren oder beschlagnahmt, die Karimowa und dem «Office» zuzuordnen sind. Stellt sich vor Gericht heraus, dass die Gelder tatsächlich aus illegalen Quellen stammen, will die Schweiz sie an Usbekistan zurückgeben. 2018 hat dies der Bundesrat in einem Grundsatzentscheid beschlossen.Damit die Gelder nach einer Rückgabe nicht erneut in korrupten Machenschaften in Zentralasien versickern, hat die Schweiz 2022 gemeinsam mit Taschkent ein Restitutionsabkommen unterzeichnet. Dieses schafft die Grundlage für die Weiterverwendung dieser Gelder. Demnach sollen mittels Gerichtsbeschluss definitiv eingezogene Vermögen über einen von der UNO verwalteten Treuhandfonds in Sozialprojekte in Usbekistan investiert werden.Das Bundesstrafgericht in Bellinzona hat Lombard Odier schuldig gesprochen.Alessandro Crinari Ti-press via KeystoneDirekt in den Fonds geflossen sind bislang 90 Millionen Franken. Zur Verfügung stehen insgesamt 313 Millionen, die definitiv eingezogen worden sind. Ob die Schweiz weitere Gelder nach Usbekistan zurückgeben kann, hängt vom weiteren Ausgang der Affäre ab.Es ist davon auszugehen, dass der Fall ans Bundesgericht weitergezogen wird. Bis das schriftliche Urteil vorliegt, könnte es laut Juristen bis zu einem Jahr dauern. Erst dann können die Parteien dagegen berufen.Mehr folgt.Passend zum Artikel
Verfahren gegen Usbekistans «Prinzessin» eingestellt – Lombard Odier verurteilt
Die Tochter des usbekischen Diktators war wegen Geldwäscherei und der Führung einer kriminellen Organisation angeklagt. Die Bank Lombard Odier und ein ehemaliger Vermögensverwalter werden dagegen schuldig gesprochen.








