«Die Schweiz ist für chinesische Plattformen bis heute ein Eldorado»: Warum Behörden und Händler scheitern, gegen illegale Päckli aus China vorzugehenWegen gefälschter und giftiger Produkte verhängt die EU Millionenbussen gegen Aliexpress und Temu. Nun fordern Händler, dass auch die Schweiz härter gegen illegale Sendungen vorgeht.26.07.2026, 05.30 Uhr4 LeseminutenSisyphusarbeit: Mitarbeitende der Post sortieren im Briefzentrum in Schlieren Päckli aus, die dann der Zoll kontrolliert.Alex Spichale / CH Media«Wir haben Knopfbatterien gefunden, die sich lösen. Kein seriöser Spielwarenhersteller würde das so verbauen», sagt Sandro Küng, der Geschäftsführer des Spielwaren-Verbands Schweiz (SVS). Der Verband, der 65 Importeure und Grossisten vertritt, untersucht schon seit Jahren, was chinesische Plattformen in die Schweiz liefern.Optimieren Sie Ihre BrowsereinstellungenNZZ.ch benötigt JavaScript für wichtige Funktionen. Ihr Browser oder Adblocker verhindert dies momentan.Bitte passen Sie die Einstellungen an.Die Bilanz des jüngsten Testkaufs bei Temu und Shein: 15 von 18 bestellten Spielwaren waren mangelhaft. Einige waren gar hochgefährlich für Kinder.«Bei Kinderschmuck haben wir einen Kadmiumanteil von über 40 Prozent festgestellt. Das entspricht etwa dem 4000-Fachen des zugelassenen Grenzwerts», sagt Küng. Auf den chinesischen Plattformen seien auch Fasnachtskostüme oder Verkleidungen für Kindergeburtstagspartys erhältlich, die leicht entzündlich seien.Die EU greift hart durchNeben der Gefährdung der Konsumenten geht es dem Spielwaren-Verband aber auch um unfaire Wettbewerbsbedingungen. Küng sagt: «Die Schweiz ist für chinesische Plattformen bis heute ein Eldorado.» Es gebe keine Ansprechpartner in der Schweiz, den Behörden fehlten Kontrollressourcen.Im Gegensatz zur Schweiz hat die EU durch die Digital Services Act (DSA) einen stärkeren Hebel gegen die Päckli aus China. Beispielsweise schreibt das Regelwerk vor, dass die Plattformen einen gesetzlichen Vertreter innerhalb der EU ernennen, der bei Regelverletzungen haftbar gemacht werden kann.Die EU geht rigoros gegen chinesische Online-Händler vor. Diese Woche verhängte sie eine Rekordbusse von 550 Millionen Euro gegen die chinesische Plattform Aliexpress. Die Tochter des Tech-Giganten Alibaba habe zu wenig unternommen, um gefährliche oder gefälschte Produkte auszusortieren, so die EU-Kommission.Bei den Spielwaren kontrolliere Aliexpress zwar strenger, doch die Händler, die ihre Produkte darauf vertrieben, würden diese manchmal in andere Kategorien verschieben, um die Standards zu umgehen. Die Plattform Temu büsste die EU-Kommission im Mai mit 200 Millionen Euro.Und wie geht die Schweiz gegen illegale Sendungen vor?Das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) arbeitet mit der Schweizerischen Post zusammen. Diese sortiert im Auftrag des BAZG Sendungen aus, die der Zoll dann kontrolliert. Eine Statistik des Bundesamts für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) zeigt: Im vergangenen Jahr wurden in der Schweiz 11 476 gefälschte Handelswaren festgestellt. Von den gefälschten Kleinsendungen stammten 96 Prozent aus China oder Hongkong.Grossteil gelangt unkontrolliert in die SchweizAuf Anfrage schreibt das BAZG, es habe vom gesamten grenzüberschreitenden Warenverkehr einen Anteil im «einstelligen Prozentbereich» kontrolliert. Das heisst: Der Grossteil der Sendungen gelangt unkontrolliert in die Schweiz.Die Beratungsstelle für Unfallverhütung überwacht im Auftrag des Staatssekretariats für Wirtschaft (Seco), ob Konsumgüter den geltenden Vorschriften entsprechen. Das Seco schreibt auf Anfrage, bisher keine Zivil- oder Strafverfahren gegen chinesische Plattformen eingeleitet zu haben. Und: «Aufgrund des Territorialitätsprinzips können heute keine Massnahmen wie Verkaufsverbote oder Rückrufe ins Ausland verfügt werden.»Das bedeutet: Solange die chinesischen Plattformen in der Schweiz keine gesetzlichen Vertreter haben, können sie nicht zur Rechenschaft gezogen werden.Händler fordern härteres VorgehenVor einem Jahr hatte das Seco mit Temu jedoch das Gespräch gesucht und verhandelt. Die Plattform entfernte daraufhin Aufforderungen, die Konsumenten unter Druck setzten, zum Beispiel «Beeil dich! Über x Personen haben diesen Artikel in ihrem Einkaufswagen!». Doch einigen geht das nicht weit genug.Konsumenten- und Händlerverbände verlangen griffigere Massnahmen. Livia Kunz, Leiterin Recht bei der Stiftung für Konsumentenschutz, bezieht sich auf die strengen Sanktionen und Regulierungen der EU und schreibt auf Anfrage: «Der Konsumentenschutz fordert auch in der Schweiz Anpassungen der Gesetzgebung betreffend Online-Handel.»Gesetze, die die Produktsicherheit betreffen, sollten auch für Bestellungen bei ausländischen Online-Shops und -Marktplätzen gelten, so Kunz.Bernhard Egger, Geschäftsführer des Handelsverband.swiss, der viele Online-Händler vertritt, sagt: «Der Schweizer Online-Markt macht ungefähr 15 Milliarden Franken Umsatz pro Jahr. Und eine Milliarde davon fliesst via Plattformen wie Temu oder Aliexpress nach China ab.»Die Plattformgiganten verwiesen Beschwerden an die chinesischen Lokalhersteller weiter, ohne selber die Verantwortung zu übernehmen. Das sei eine Gesetzeslücke, die man schliessen müsse. «Wir müssen sicherstellen, dass fehlerhafte oder risikoreiche Produkte gar nicht erst in die Schweiz kommen», sagt er. Dafür brauche es stärkere Kontrollen.Galaxus verbringt viel Zeit damit, Produkte auszusortierenNeben dem Zoll kontrollieren auch die Schweizer Händler die Importe. Die Online-Plattform Digitec Galaxus bietet derzeit zehn Millionen Produkte in ihrem Shop an. Bei dieser Sortimentsbreite kritische Produkte zu identifizieren, sei eine enorme Herausforderung, schreibt der Galaxus-Mitgründer Oliver Herren auf Anfrage. Elf Personen seien fast ausschliesslich damit beschäftigt, die Konformität des Sortiments sicherzustellen und illegale Produkte auszusortieren. Herren sagt: «Der Aufwand hat in den letzten Jahren stark zugenommen, und wir erwarten, dass er weiter zunimmt.»Ein weiteres Team ist darauf abgestellt, zweifelhafte Produkte innert Sekunden aus dem Shop zu nehmen. Kunden, die das Produkt bereits gekauft haben, werden per E-Mail benachrichtigt. Dann werden die Dokumente kontrolliert und optische Beurteilungen und Labortests durchgeführt. Je nach Schwere des Falles werde die Zusammenarbeit mit den Händlern eingeschränkt oder beendet, so Herren.Galaxus befürwortet eine Teilrevision des Produktsicherheitsgesetzes. Diese befindet sich seit Juni in der Vernehmlassung. Konkret sieht die Revision vor, dass neue Instrumente für die Marktüberwachung eingeführt und etwa ein digitales System aufgebaut wird, das illegale Produkte schneller erkennt. Und, dass der Bundesrat festlegen kann, dass ein Produkt nur in Verkehr gebracht werden darf, wenn eine verantwortliche Person mit Sitz oder Wohnsitz in der Schweiz in der Produktinformation angegeben wird.Der Wirtschaftsdachverband Economiesuisse verweist im Vorfeld der Vernehmlassung auf die sorgfältige Ausgestaltung. Es dürften keine unnötigen regulatorischen Hürden entstehen, die Innovation und Marktzutritt beeinträchtigten.Mit einer Vertretung in der Schweiz bestünde ein Anknüpfungspunkt in der Schweiz zur Durchsetzung von Massnahmen wie Verkaufsverboten oder Rückrufen ins Ausland, schreibt das Seco. Auch Sandro Küng vom Spielwaren-Verband begrüsst die Teilrevision des Produktsicherheitsgesetzes: «Ohne einen verantwortlichen Ansprechpartner in der Schweiz bleibt jede Spielzeugvorschrift Papier. Das ist die absurde Situation, die wir beenden wollen.»Ein Artikel aus der «NZZ am Sonntag»Passend zum Artikel