Die Bundesregierung hat pauschal Aufnahmezusagen für bedrohte Afghan:innen zurückgezogen. Das Bundesverfassungsgericht fordert nun Einzelfallprüfungen.
Afghanen bei der Ankunft aus Pakistan am Flughafen in Hannover im September 2025
Christian Mang/reuters
Das Bundesverfassungsgericht gibt der Klage einer Afghanin statt, die 2021 von Deutschland eine Aufnahmezusage erhalten hatte, allerdings immer noch in Pakistan wartet. Die Bundesregierung hätte die Aufnahmezusagen nicht pauschal für „ungültig und erloschen“ erklären dürfen. Dies sei „objektiv willkürlich“ gewesen, entschieden jetzt die Verfassungsrichter:innen. Ob die Frau nach Deutschland kommen darf, ist trotzdem völlig offen.
Die Afghanin lebte nach sexuellen Übergriffen aus ihrer Familie in Afghanistan in einem dortigen Frauenhaus, wo sie sich zur Frauenrechtlerin entwickelte. Nach der erneuten Machtübernahme der Taliban setzte das Auswärtige Amt sie deshalb auf die sogenannte Menschenrechtsliste und gab im September 2021 eine Aufnahmezusage.











