Stand: 24.07.2026 • 11:26 Uhr

Der von der Bundesregierung verhängte pauschale Aufnahmestopp von gefährdeten Afghanen verstößt gegen das Verbot der Willkür. Das hat das Bundesverfassungsgericht jetzt im Falle einer Afghanin und deren zwei Söhnen entschieden.

Das Bundesverfassungsgericht hat den pauschalen Stopp der von früheren Bundesregierungen versprochenen Aufnahme von gefährdeten Afghanen durch Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) als Willkür eingestuft.

Das höchste deutsche Gericht teilte in Karlsruhe mit, dass eine Verfassungsbeschwerde von einer Frau mit zwei minderjährigen Söhnen Erfolg hatte. Die sogenannte Abkehrerklärung des Innenministeriums von den Entscheidungen der Vorgängerregierungen genüge "den Anforderungen des Willkürverbots nicht", hieß es zur Begründung.

Gericht: Einzelfall muss berücksichtigt werden