Die Plattform Tiktok verstößt wegen des Designs seiner Nutzerprofile für Minderjährige gegen die Jugendschutzbestimmungen des EU-Gesetzes über digitale Dienste (Digital Services Act, DSA). Zu diesem vorläufigen Ergebnis kommt die Europäische Kommission in einer am Freitag veröffentlichten Entscheidung. Nach Auffassung der Behörde werden Kinder und Jugendliche aufgrund der Kontoeinstellungen für Minderjährige zu sichtbar und können zu einfach kontaktiert werden.Die Kommission hatte seit Februar 2024 untersucht, inwieweit Tiktok die DSA-Bestimmungen zum Jugendschutz unterläuft. Schon im Februar dieses Jahres verlangte sie vom Unternehmen, sein Angebot substanziell zu verändern und Vorkehrungen zu treffen, um zu verhindern, dass jugendliche Nutzer von den Diensten abhängig werden. Tiktok dürfe die Nutzer beispielsweise nicht mehr dauernd mit neuen Inhalten „belohnen“, wenn diese nach unten scrollen. Dieses „unendliche Scrollen“ setze das Gehirn in einen „Autopilotmodus“.Großes Risiko von CybermobbingDie EU-Behörde hat diesen Befund nun erweitert. Konkret beanstandet sie, dass Minderjährige ihre Nutzerprofile als öffentlich führen können. Dadurch seien ihre Inhalte nicht nur für andere Tiktok-Nutzer, sondern teils auch für Personen ohne eigenes Konto sichtbar. Bei Minderjährigen im Alter von 16 und 17 Jahren könnten veröffentlichte Inhalte zudem über den „For You“-Feed einem breiten Publikum empfohlen werden.Aus Sicht der Kommission erhöht dies das Risiko unerwünschter Kontaktaufnahmen und von Cybermobbing. Minderjährige könnten absichtlich beleidigt, bedroht oder bloßgestellt werden. Fremde erhielten so Einblick in das Leben von Kindern; zugleich könnten von Minderjährigen veröffentlichte Inhalte dauerhaft im Netz verbleiben und diese bis ins Erwachsenenalter verfolgen.Auch private Konten hält die Kommission nach derzeitigem Stand nicht für hinreichend geschützt. So seien Minderjährige weiterhin über Follower- und Following-Listen auffindbar. Profilbilder blieben zudem selbst für Nutzer ohne Tiktok-Konto sichtbar. Das Risiko von Cybermobbing bestehe also auch hier.Es drohen BußgelderNach dem vorläufigen Urteil der Kommission muss Tiktok die Voreinstellungen für öffentliche Konten von Kindern und Jugendlichen so anpassen, dass deren Inhalte standardmäßig nur für Nutzer sichtbar sind, die zuvor ausdrücklich akzeptiert wurden. Zwar könnten ältere Minderjährige ihre Inhalte auf Wunsch einem größeren Kreis zugänglich machen; außerhalb der Plattform dürften diese Inhalte jedoch nicht ausnahmslos erreichbar sein. Zudem solle Tiktok darauf verzichten, Inhalte Minderjähriger über seinen „For You“-Feed anderen Nutzern zu empfehlen.„Der DSA verpflichtet Plattformen dazu, den Schutz von Minderjährigen von vornherein in die Gestaltung ihrer Dienste zu integrieren, und er zieht sie zur Verantwortung, wenn sie dies nicht tun“, sagte die zuständige Digitalkommissarin Henna Virkkunen.Tiktok kann nun Einsicht in die Akten nehmen und schriftlich auf die Vorwürfe antworten. Wenn die Kommission danach – wie zumeist – ihre Sicht auf den Fall nicht ändert, kann sie ein Bußgeld von bis zu sechs Prozent des globalen Jahresumsatzes verhängen. Ein solches Bußgeld droht dem Unternehmen in jenem Teil der Untersuchung, zu dem die Kommission im Februar ein vorläufiges Urteil abgegeben hatte. Weitere Teile des DSA-Verfahrens gegen Tiktok hat die Kommission schon abgeschlossen.Sie deutete aber an, dass sie sich ein nach Alter abgestuftes Regelwerk vorstellen kann. Eine Gruppe von Fachleuten hatte kürzlich in einem Bericht für die Kommission vorgeschlagen, soziale Medien nur Kindern unter 13 Jahren strikt zu verbieten. Sie sollen internetfähige Geräte nur unter elterlicher Kontrolle oder pädagogisch betreut nutzen. Für Kinder unter drei Jahren soll auch das tabu sein.
DSA: Tiktok verstößt gegen EU-Jugendschutzregeln
Der Befund der EU-Kommission ist vorläufig, aber eindeutig: Tiktok unternimmt nicht genug, um Kinder und Jugendliche vor Fremden zu schützen. Hat die Entscheidung Einfluss auf ein mögliches Verbot?










