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Gesetzesentwurf: Das müssen Eltern jetzt über die Frühstartrente wissen Die geplante Frühstartrente steht in den Startlöchern. Nun liegt ein Gesetzesentwurf vor. Dabei gibt es Unterschiede in der Ausführung, die Eltern kennen sollten.

Mit der Frühstartrente soll die Finanzbildung junger Menschen langfristig gestärkt werden. Foto: IMAGO/Westend61Mit der Frühstartrente will die Koalition aus Union und SPD die Jüngsten im Land an die Kapitalmärkte heranführen. Das Vorhaben ist ein zentraler Baustein der Rentenreform: Kinder sollen früh für die private Altersvorsorge sensibilisiert werden – über ein staatlich gefördertes, kapitalgedecktes Depot.Lange blieb die genaue Ausgestaltung offen. Erstmals wurde die Idee der Frühstartrente im April 2025 im Koalitionsvertrag von Union und SPD festgehalten. Weitere Eckpunkte wurden von der Regierung dann im Dezember 2025 beschlossen. Jetzt stehen Details im Gesetzentwurf, die sich im Gesetzgebungsprozess aber auch noch ändern könnten.Private Altersvorsorge Die Rente, die automatisch kommt – was ausschüttende Mischfonds leisten Wie ausschüttende Fonds das Vermögen schützen, wie Anleger sie auswählen können und welche Auszahlungsintervalle es gibt. von Heike SchwerdtfegerDas steht in dem GesetzesentwurfKonkret sieht das Modell vor, dass perspektivisch alle Kinder und Jugendlichen ab sechs Jahren monatlich zehn Euro vom Staat erhalten. Das Geld wandert in ein persönliches, kapitalgedecktes Altersvorsorgedepot. Eltern oder Großeltern könnten zusätzlich bis zu 6840 Euro pro Jahr einzahlen. Ausgezahlt werden soll das geförderte Kapital erst nach Vollendung des 65. Lebensjahres.Zwischen dem 18. Geburtstag und dem Renteneintritt können die Anleger das Depot dann aus eigener Tasche weiterbesparen. Die Erträge sollen bis zum Rentenbeginn steuerfrei bleiben. Laut Gesetzentwurf soll die Frühstartrente erst am 1. Januar 2027 in Kraft treten, ursprünglich war ein Start noch im Laufe des Jahres 2026 geplant. Die Förderung soll jedoch weiterhin rückwirkend zum 1. Januar 2026 gelten.Allerdings bleibt es dabei, dass zum Start nur der Jahrgang 2020 die Förderung ab diesem Datum bekommt, also die jetzigen Sechsjährigen. Jedes Jahr kommt dann der Jahrgang der neuen Sechsjährigen hinzu. Für ältere Geburtsjahrgänge, also alle unter 18-Jährigen, sollen ebenfalls Verträge möglich sein, allerdings vorerst ohne staatliche Zuschüsse. Die Bundesausgaben für die Frühstartrente schätzt der Entwurf zunächst auf 198 Millionen Euro pro Jahr. Bis 2030 sollen sie auf 411 Millionen Euro steigen.Spannend ist vor allem die Frage, wie das Geld angelegt wird. Der Entwurf sieht dafür zwei Wege vor. Erstens eine individuelle Lösung: Eltern können für ihr Kind bei einem Anbieter ihrer Wahl einen Vertrag abschließen. Die staatliche Förderung sowie mögliche eigene Zuzahlungen fließen anschließend in ein zuvor zertifiziertes Standarddepot.Interaktiver Rechner Reicht mein Vermögen lebenslang? Vor allem mit ETF-Sparplänen wollen sich viele eine private Zusatzrente aufbauen. Geht das Kalkül auf? Prüfen Sie es auf Basis realer Daten. von Niklas HoyerDie Produktauswahl ist dabei allerdings auf den sogenannten Standarddepot-Vertrag begrenzt. Eine freie Auswahl aus allen am Markt verfügbaren Finanzprodukten ist ausdrücklich nicht vorgesehen. Damit solle die Komplexität für Eltern möglichst gering bleiben, heißt es im Gesetzentwurf. Eltern entscheiden also nicht selbst, welche ETFs oder Aktien ins Depot kommen, sondern wählen den Anbieter, der entsprechende zertifizierte Standarddepot-Verträge anbietet.Für diese Verträge gilt zudem eine gesetzliche Kostenbremse: Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres dürfen keine Abschluss- und Vertriebskosten anfallen, weder beim Vertragsabschluss noch bei einem späteren Anbieterwechsel. Auch eine Beratungspflicht gibt es nicht.Der Staat investiert kollektivZusätzlich ist im Gesetzentwurf als zweite Variante eine sogenannte kollektive Anlage geregelt. Diese ist gedacht für Kinder, deren Eltern keinen eigenen Vertrag abschließen und sich privat nicht darum kümmern. Kommt kein individueller Vertrag zustande, legt der Bund die staatlichen Beiträge für diese Kinder gebündelt am Kapitalmarkt an. Verwaltet werden die Mittel von der Deutschen Bundesbank.Für Eltern gilt dabei: Wer keinen Vertrag abschließt, hat auch keinen Einfluss auf die Geldanlage. Die Beiträge fließen automatisch in ein vom Bund errichtetes Sondervermögen, das die Bundesbank nach festen Anlagerichtlinien steuert. Die kollektive Anlage ist dabei nicht als separates Konto für jedes Kind ausgestaltet, sondern als gemeinschaftliche Anlage für alle Kinder eines Geburtsjahrgangs, für die kein privater Vertrag abgeschlossen wurde. Sie soll allerdings so geführt werden, dass später ein individueller Anspruch daraus abgeleitet werden kann.Geldanlage Drei Grafiken zeigen die Renditewucht eines Kinderdepots Die Bundesregierung will mit der Frühstartrente Eltern zur Geldanlage für ihre Kinder animieren. Wer das Staatsgeld selbst aufstockt, kann den Nachwuchs vermögend machen. von Philipp FrohnIn beiden Varianten setzt der Entwurf klar auf Aktien. Die kollektive Anlage muss global diversifiziert ausschließlich in Aktien oder Aktienfonds erfolgen. Auch die individuellen Standarddepot-Verträge sind als einfache Aktiensparpläne angelegt, um mit einem langen Anlagehorizont die Renditechancen am Kapitalmarkt gut zu nutzen.Überführung ins AltersvorsorgedepotSobald das Kind volljährig ist, kann die Frühstartrente in das von der Regierung geplante Altersvorsorgedepot überführt werden. Der junge Erwachsene ist dann nicht länger an das einfache Standarddepot gebunden: Das angesparte Kapital lässt sich „unschädlich“ auf jeden anderen zertifizierten Altersvorsorgevertrag übertragen. Dort ist, innerhalb eines vorgegebenen Risikorahmens, auch eine freiere Auswahl von ETFs und Aktien möglich. Bei individuell abgeschlossenen Verträgen soll die Überführung weitgehend automatisiert und digital ablaufen.Bei der kollektiven Anlage ist das Verfahren ähnlich. Allerdings müssen die jungen Erwachsenen hier selbst aktiv werden. Anleger haben bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres Zeit, einen zertifizierten Altersvorsorgevertrag abzuschließen und das Startkapital aus der kollektiven Anlage abzurufen. Nach dem 18. Geburtstag sind sie dabei nicht mehr auf das Standarddepot beschränkt, sondern können auch andere zertifizierte Produkte wählen. Wird bis zum Ablauf des Monats, in dem das 25. Lebensjahr vollendet wird, kein Vertrag geschlossen, erlischt die Begünstigung. Werden die Mittel bis zum Ende des Kalenderjahrs nicht abgerufen, fließt das Geld vollständig in den Bundeshaushalt zurück. Die Förderung wäre damit endgültig verloren.Frühstartrente Das kann Deutschland bei der Altersvorsorge von Donald Trump lernen Ein staatlich gefördertes Depot soll Kindern in den USA den Weg an den Aktienmarkt ebnen. Ähnliches plant auch Deutschland. Wo Unterschiede liegen – und was die USA besser machen. von Julia LeonhardtDoch das soll die Ausnahme bleiben. Auf längere Sicht würde das, sofern die Pläne wie angekündigt umgesetzt werden, bedeuten: In 17 bis 19 Jahren dürfte voraussichtlich fast jeder junge Erwachsene über ein Altersvorsorgedepot verfügen.Das sagt die FondsbrancheAus der Fondsbranche kommt grundsätzlich Zustimmung. Björn Deyer, Leiter Altersvorsorge bei der DWS, nennt die geplante Frühstartrente „den nächsten großen Schritt hin zu einer modernen, kapitalmarktorientierten Altersvorsorge“. Auch weil sie eng an das geplante Altersvorsorgedepot angelehnt sei und so eine „durchgängige und schlüssige Vorsorgestruktur“ schon ab dem Kindesalter entstehe. Allerdings drängt Deyer auf Tempo: Die staatliche Förderung solle allen anspruchsberechtigten Jahrgängen möglichst rasch zugutekommen, statt über einen Zehnjahresplan eingeführt zu werden.Thomas Richter, Hauptgeschäftsführer des Fondsverbands BVI, lobt ebenfalls den Übergang hin zur kapitalgedeckten Vorsorge: „Die Frühstartrente schafft den breiten Einstieg der Bevölkerung in die private kapitalgedeckte Altersvorsorge.“ Skeptisch sieht Richter allerdings die staatliche Auffanglösung für Kinder, deren Eltern kein Produkt auswählen: Sie widerspreche dem Ziel der Finanzbildung. „Wer den Staat für sich anlegen lässt, beschäftigt sich nicht selbst mit der Kapitalanlage und lernt damit nicht hinzu.“Auch Thomas Soltau, Vorstand von Smartbroker, zieht ein positives erstes Fazit: „Ein guter Anfang. Die Architektur stimmt: Depot statt Garantieprodukt, digital statt Papier, Kapitalmarkt statt Nullzins.“ Mehr zum Thema Unsere Partner Anzeige Stellenmarkt Die besten Jobs auf Handelsblatt.com Anzeige ImmoScout Jetzt kostenlos den Wert deiner Immobilie ermitteln Anzeige IT BOLTWISE Fachmagazin in Deutschland mit Fokus auf Künstliche Intelligenz und Robotik Anzeige Remind.me Jedes Jahr mehrere hundert Euro Stromkosten sparen – so geht’s Anzeige Presseportal Lesen Sie die News führender Unternehmen! Anzeige Bellevue Ferienhaus Exklusive Urlaubsdomizile zu Top-Preisen Anzeige Übersicht Ratgeber, Rechner, Empfehlungen, Angebotsvergleiche Anzeige Finanzvergleich Die besten Produkte im Überblick