Am Mittwoch hat das Bundeskabinett den Gesetzesentwurf zur Schaffung einer selbständigen Stiftung Flucht, Vertreibung, Versöhnung beschlossen. Mit dem Gesetz wird das Dokumentationszentrum am Anhalter Bahnhof unter die Kontrolle des Bundesministeriums des Innern gestellt. Der Verband der Historiker und Historikerinnen Deutschlands veröffentlichte im Mai eine kritische Stellungnahme zum Referentenentwurf. Nach Auffassung des Verbandes gefährdet der Entwurf den gesellschaftlichen Zusammenhalt der Bundesrepublik und die europäische Verständigung. „Er fokussiert die Aufgaben der Stiftung explizit auf das Leid der Deutschen und ersetzt die historische Kontextualisierung von Flucht und Vertreibung durch ein selbstbezügliches nationales Narrativ.“Kraft Amtes wird künftig neben den Präsidenten des Deutschen Historischen Museums und des Hauses der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland auch der Beauftragte der Bundesregierung für Aussiedler und nationale Minderheiten einen Sitz im Stiftungsrat haben. Dieses Amt bekleidet seit 2025 der frühere CSU-Bundestagsabgeordnete Bernd Fabritius, der es bereits von 2018 bis 2022 innehatte. Von 2014 bis 2025 war Fabritius Präsident des Bundes der Vertriebenen, der sechs der 22 Sitze im Stiftungsrat besetzen darf. Fabritius wird im Stiftungsrat eine Scharnierfunktion wahrnehmen. Das Für und Wider der Stiftungsreform wurde in der Öffentlichkeit bislang ausschließlich als Problem der Erinnerungspolitik diskutiert. Hinter der vorgesehenen Einengung des Stiftungszwecks und der thematischen Ausrichtung der Dauerausstellung sowie zukünftiger Veranstaltungen des Hauses auf die Vertreibung ethnischer Deutscher steht indes ein umfassender Plan, mit dem Politiker der Union die geschichtspolitische Uhr um drei Jahrzehnte zurückdrehen wollen. Statt, wie im Bundesvertriebenengesetz vorgesehen, die Geschichte der Vertreibungsgebiete in den Blick zu nehmen, soll die Arbeit der Stiftung auf das Schicksal ethnischer Deutscher begrenzt werden.Verantwortlich für die Umsetzung dieser bereits im Koalitionsvertrag vorgezeichneten Engführung sind der Aussiedlerbeauftragte Fabritius und Christoph de Vries, Parlamentarischer Staatssekretär im Innenministerium. Der Hamburger CDU-Bundestagsabgeordnete de Vries ist bei migrationspolitischen Themen als Exponent des rechten Flügels seiner Partei hervorgetreten. Parallel zur Reethnisierung der Erinnerung an Flucht und Vertreibung betreiben de Vries und Fabritius im Innenministerium die Öffnung neuer Einwanderungspfade für sogenannte Volkszugehörige.Eine Sprecherin des Ministers bestätigt die PrüfungIm Koalitionsvertrag von Union und SPD heißt es auf Seite 86: „Für die nach dem 31.12.1992 geborenen und in den Aussiedlungsgebieten lebenden deutschstämmigen Personen werden wir die Möglichkeiten des Zuzugs nach Deutschland prüfen.“ Eine Sprecherin von Bundesinnenminister Alexander Dobrindt bestätigte auf Anfrage, dass sein Haus derzeit auf dieser Grundlage eine neue Aufnahmeanordnung nach Paragraph 23 Absatz 2 des Aufenthaltsgesetzes für deutsche Volkszugehörige aus den Staaten der ehemaligen Sowjetunion prüft, die zu jung für die Erlangung des Spätaussiedlerstatus sind. Bisher galt laut Bundesvertriebenengesetz der 31. Dezember 1992 als spätestes Geburtsdatum.Auf einer Frankfurter Podiumsdiskussion zum Thema „Politischer Islam in Deutschland“ sagte Christoph de Vries am 7. Juli 2021: „Deutschland ist kein Einwanderungsland einfach deshalb, weil es ein genuin deutsches Volk gibt.“ Am 6. Mai 2025 wurde er zum Parlamentarischen Staatssekretär beim Bundesminister des Innern ernannt.AFPDie Gleichzeitigkeit der Bemühungen um eine ethnische Engführung der Erinnerung an das Vertreibungsgeschehen des Zweiten Weltkriegs und die Aktualisierung eines ethnischen Kriteriums für die Neuregelung von Migration zeigt, worum es de Vries und Fabritius eigentlich geht. Artikel 116 des Grundgesetzes definiert das Staatsvolk als Summe aller deutschen Staatsbürger. Zugleich räumt ein Passus einen privilegierten Zugang zu diesem auf Grundlage „deutscher Volkszugehörigkeit“ ein. Diese Bestimmung soll nun unter Absehung von ihren spezifischen historischen Voraussetzungen im Ringen um Wählerstimmen am rechten Rand nutzbar gemacht werden, indem die rechtsextreme Vorstellung bedient wird, es gebe einen ethnischen Kern des bundesdeutschen Staatsvolkes.Seit dem Jahr 2000 gilt ein neuer, inklusiver StandardIm Jahr 2000 war es unter der rot-grünen Koalition zu einer Reform der Trägerschaft von Museen und Forschungseinrichtungen gekommen, in denen an die Kultur und Geschichte der Deutschen aus dem östlichen Europa erinnert wird. Sie wurden unter wissenschaftliche Aufsicht gestellt, der Einfluss der Vertriebenenverbände wurde systematisch eingeschränkt. Damit einher ging eine bewusste Einbindung anderer vom Zweiten Weltkrieg betroffener Gruppen in den vom Bundesvertriebenengesetz abgedeckten Regionen. Vor dieser Änderung hatten Historiker Schwierigkeiten, selbst Projekte über die Geschichte von nach 1933 aus dem Deutschen Reich geflohenen ostpreußischen Juden aus Bundesmitteln zur Bewahrung von Kultur und Geschichte der Deutschen zu finanzieren, obwohl sie bis 1934 preußische Staatsbürger waren.Paragraph 96 des Bundesvertriebenengesetzes sieht vor, das „Kulturgut der Vertreibungsgebiete in dem Bewusstsein der Vertriebenen und Flüchtlinge, des gesamten deutschen Volkes und des Auslandes zu erhalten“. Die auf seiner Grundlage geförderten Kultureinrichtungen etablierten nach der rot-grünen Reform zur Jahrtausendwende einen neuen wissenschaftlichen Standard. Er ermöglichte es, mit Verweis auf diese Formulierung an die ganze Komplexität von Sprache, Religion und Identität vor und während der gewaltsamen Zerstörung des multikulturellen Geflechts im östlichen Europa zu erinnern, zu dem in vielen Regionen sowohl Juden als auch Deutsche gehörten.Ein zentrales Ziel des Nationalsozialismus war die Herstellung neuer deutscher Siedlungsgebiete im östlichen Europa. Diesen Plan setzten Wehrmacht und SS im besetzten Polen von September 1939 an und in der besetzten Sowjetunion von Juni 1941 an mithilfe radikaler Gewalt um. Nur 300 Kilometer östlich von Berlin folgte im annektierten Warthegau unmittelbar auf Deportationen von Juden und Polen ins Generalgouvernement die erzwungene Ansiedlung von Deutschen aus Litauen und Bessarabien. Die Forderung von Bernd Fabritius und anderen Vertriebenen-Vertretern, an die im Herbst 1944 einsetzende Zwangsmigration von Deutschen aus dem östlichen Europa ohne diesen nationalsozialistischen Kontext der gewaltsamen Schaffung eines deutschen Ostens zu erinnern, versucht eine geschichtspolitische Sicht zu etablieren, die bereits 1953 den Geist des Bundesvertriebenengesetzes prägte. In dieser Weltsicht sind Flucht und Vertreibung der Deutschen keine Folge des deutschen Vernichtungskriegs.Wollen die Vertriebenen nicht mehr als Kulturmittler gelten?Die Paragraph-96-Einrichtungen hatten diese Interpretation längst durch die enge Zusammenarbeit mit Partnern im östlichen Europa überwunden. Viele Häuser sind heute so aufgestellt, dass sich das „Kulturgut der Vertreibungsgebiete“ auch auf die Gegenwart dieser Regionen und das Nachleben der im Krieg vom Deutschen Reich zerstörten Komplexität bezieht. In dieser Interpretation werden die Nachfahren der Vertriebenen sowie die regionalen Einrichtungen und die Zivilgesellschaft vor Ort zu Kulturmittlern zwischen verschiedenen Einwohnergruppen, aber auch zwischen Vergangenheit und Zukunft ganzer Regionen. Fabritius und de Vries versuchen dagegen, die Auslegungspraxis des Paragraphen 96 in die Zeit vor 2000 zurückzudrehen. Beide ließen keine Gelegenheit aus, die Leiter der Kultur- und Forschungseinrichtungen dazu zu drängen, den Paragraphen 96 wieder enger auszulegen. Damit meinen sie eine Eingrenzung auf die Belange Vertriebener und Flüchtlinge „deutscher Volkszugehörigkeit“.Bei der jährlichen Gedenkstunde der Bundesregierung für die Opfer von Flucht und Vertreibung im Berliner Konzerthaus bekam Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (hier neben Kathrin Blankenburg vom DRK-Suchdienst) auch einiges über die globale Dimension von Vertreibungen zu hören.dpaDie erinnerungspolitische Rolle rückwärts ist deshalb möglich, weil 1990 bei der Konstruktion der Deutschen Einheit eine zweifache Kontinuität hergestellt wurde. 1949 hatten sich die Gründer der Bundesrepublik auch deshalb dafür entschieden, die rechtliche Identität mit dem Deutschen Reich vorauszusetzen, weil sie so den Anspruch auf die Gebiete östlich von Elbe und Oder aufrechterhalten konnten. Nach der völkerrechtlichen Anerkennung der Oder-Neiße-Linie durch den Bundestag verschob sich die Bedeutung des Begriffs Ostdeutschland von den Ostprovinzen des Deutschen Reichs auf die neu gegründeten Bundesländer. Der Begriff der Wiedervereinigung umfasste nun, anders als noch in den Sechzigerjahren im politischen Gebrauch in Bonn üblich, nicht mehr die Gebiete östlich der Oder.Die gesetzlichen Regelungen aus den Fünfzigerjahren zur Integration von Menschen „deutscher Volkszugehörigkeit“ aus dem Osten wurden 1990 durch die Entscheidung für die deutsche Einheit als Beitritt der neuen Bundesländer zum Geltungsgebiet des Grundgesetzes beibehalten. Ende 1992 erfolgte durch das Kriegsfolgenbereinigungsgesetz eine Novellierung des Bundesvertriebenengesetzes, das nun auch die Aufnahme von Spätaussiedlern aus der gesamten ehemaligen Sowjetunion auf Grundlage des Nachweises „deutscher Volkszugehörigkeit“ vorsah. In dieser Fassung stellt das Gesetz die Rechte einstiger Staatsbürger aus dem Osten des Deutschen Reichs mit denen von Menschen aus dem östlichen Europa gleich, die auf Grundlage von Herkunft, Sprache und Kultur ihre „deutsche Volkszugehörigkeit“ nachweisen können.Was als Solidarität mit den von den Folgen des deutschen Vernichtungskriegs bei Kriegsende in besonderer Weise betroffenen Deutschen gedacht war, die 1945 an vielen Orten Verfolgungen ausgesetzt waren, sorgte zugleich für eine Spiegelung des nationalsozialistischen Projekts zur Schaffung eines deutschen Ostens ins Innere der Bundesrepublik. Durch die aus Bundesmitteln finanzierte Bewahrung der Erinnerung an die Ostgebiete des Deutschen Reichs sowie die Siedlungsgebiete ethnischer Deutscher bleibt es möglich, sich die Vertreibungsgebiete weiterhin als Gesamtheit eines deutschen Ostens vorzustellen. An diese Vorstellung kann man sich bei einer wörtlichen Lesart des Paragraphen 96 klammern, die historisch uninformiert und außenpolitisch hochgefährlich ist. Dennoch soll dieser Kulturnationalismus heute wieder geschichtspolitische Leitlinie der Bundesrepublik werden, wie in der Adenauerzeit.Christoph de Vries, Bernd Fabritius und ihre Verbündeten stellen damit auch die im einundzwanzigsten Jahrhundert längst offenkundige Transformation der Selbstwahrnehmung der Deutschen als Migrationsgesellschaft in Abrede. Es liest sich wie ein schlechter Witz, ist in Wahrheit aber von makabrer Konsequenz, dass die Zuständigkeit für die Pflege der Geschichte eines deutschen Ostens, dessen Existenz aus Gesetzesbuchstaben abgeleitet wird, nun nicht mehr beim Bundesbeauftragten für Kultur und Medien liegt, sondern im Bundesministerium des Innern.Felix Ackermann lehrt Geschichte der Gegenwart am Historischen Institut der Fernuniversität in Hagen.