Quelle: dpa Sachsen

22. Juli 2026, 9:59 Uhr

Das neue Zentrum wurde am 1. Juli in Betrieb genommen. (Archivbild)

© Katharina Kausche/​dpa

Der sächsische Flüchtlingsrat hat rechtliche Bedenken an dem neuen im Freistaat eröffneten sogenannten Sekundärmigrationszentrum geäußert. Wie Asylsuchende untergebracht und verteilt werden, finde «ihre Grenzen im Grundgesetz, im Unionsrecht sowie in den Garantien der Europäischen Menschenrechtskonvention», erklärte der Rat. Dass Menschen dort etwa über längere Zeiträume unter restriktiven Bedingungen isoliert untergebracht werden sollen, werfe rechtliche Zweifel auf.