Die Europäische Kommission hat gegen den US-Konzern Google abermals ein Bußgeld verhängt. Wegen des Verstoßes gegen das Gesetz über digitale Märkte (Digital Markets Act, DMA) muss das Unternehmen insgesamt 890 Millionen Euro bezahlen. Das ist das höchste bisher verhängte Bußgeld in einem DMA-Verfahren. Es setzt sich aus Bußgeldern wegen zweier unterschiedlicher Rechtsverstöße zusammen.Zum einen bevorzugt Googles Suchmaschine Google Search laut Kommission eigene Dienste im Vergleich zu Konkurrenten. Betroffen seien Dienste für den Einkauf im Netz, aber auch für Hotel- und Flugbuchungen sowie für Informationsdienste zu Sportergebnissen oder Börsenkursen. Google Search zeige die eigenen Dienste immer weiter oben an als konkurrierende Dienste oder hebe sie auf andere Weise optisch hervor. Das sei ein Verstoß gegen die DMA-Vorschriften, wonach die großen digitalen Torwächter wie Google Drittanbietern eine transparente, faire und nicht diskriminierende Behandlung garantieren müssten.Zum anderen hat Google nach Kommissionserkenntnissen auf seinem App-Marktplatz Google Play konkurrierende App-Entwickler behindert. So verlange das Unternehmen eine hohe Gebühr über einen unverhältnismäßig langen Zeitraum von Entwicklern, die ihre Apps über Google Play vertreiben. Im Google-Search-Fall beträgt das Bußgeld 460 Millionen Euro, im Google-Play-Fall 430 Millionen Euro. Die zuständige Wettbewerbskommissarin Teresa Ribera ließ mitteilen, es handele sich um „entschiedene und dennoch ausgewogene“ Sanktionen.Geringeres Bußgeld als in klassischen KartellfällenDer DMA ist ein auf digitale Plattformen zugeschnittenes Gesetz, welches diese daran hindern soll, als „Torwächter“ Konkurrenten den Zugang zu versperren. Das Gesetz soll ein schnelleres Vorgehen gegen die Plattformen ermöglichen als das klassische Kartellrecht. Die Gesamtsumme der Bußgelder, welche die Brüsseler Behörde in den vergangenen Jahren nach Kartellrecht verhängt hat, beträgt 11,2 Milliarden Euro.Gemessen daran ist die jetzt verhängte Buße nicht sehr hoch. In der Kommission hieß es allerdings, die Summen seien nicht vergleichbar, weil die Berechnung der Bußgelder im DMA und im klassischen Kartellrecht unterschiedlich geregelt sei. In Ersterem ist ein Bußgeld von bis zu einem Prozent des Jahresumsatzes eines Unternehmens möglich, in Letzterem bis zu zehn Prozent.Nicht nur Bußgelder, sondern auch AuflagenNeben der Buße verlangt die Kommission auch, dass Google seine Angebote anpasst. Zum einen müssen in den Suchergebnissen Drittanbieterdienste gleichberechtigt mit Googles Angeboten erscheinen. Laut der EU-Behörde hat das Unternehmen Änderungen an der Darstellung schon vorgeschlagen und testet diese derzeit. Zum anderen sollen App-Entwickler die Möglichkeit erhalten, auf Google Play Angebote zu bewerben, die sie auf anderen Internetseiten oder App-Stores vertreiben. Google hat nun 60 Tage Zeit, die Änderungen umzusetzen. Sonst drohen dem Konzern weitere Bußgelder von bis zu fünf Prozent des globalen Umsatzes.Google kritisierte die Entscheidung. In einer Mitteilung hieß es, die Kommission zerstöre abermals täglich von Verbrauchern und Unternehmen genutzte Dienste. „Um die Vorgaben zu erfüllen, müssen wir Echtzeit-Suchfunktionen entfernen, die die Europäer schätzen, etwa sofortige Preisangebote und direkte Verfügbarkeit von Hotels, Flügen und Restaurants“, teilte Google mit. Bei Google Play müssten zudem Sicherheitsfunktionen abgebaut werden. „Regulierung sollte Produkte verbessern und sie nicht schlechter machen“, teilte das Unternehmen mit. Gegen frühere Brüsseler Entscheidungen zog Google regelmäßig vor Gericht; das ist auch diesmal wahrscheinlich.Mit der Strafe riskiert die EU-Kommission neue Spannungen mit Washington. US-Präsident Donald Trump hatte die Digitalgesetze der Union in der Vergangenheit mehrmals scharf kritisiert und mit Gegenmaßnahmen gedroht. Schon vor der EU-Entscheidung vom Donnerstag wurde darüber spekuliert, ob diese Trump verärgern und politische Folgen haben könnte. Der Präsident hatte die europäischen Digitalgesetze besonders dann kritisiert, wenn die Brüsseler Behörde gegen US-Konzerne vorgegangen war. Im Raum standen dann immer gegen EU-Unternehmen gerichtete neue US-Zölle. An diesem Freitag endet der zeitliche Rahmen für die von den USA erhobenen Einfuhrzölle.