Die EU-Kommission hat in zwei Verfahren gegen Google wegen Verstößen gegen das Gesetz über digitale Märkte (Digital Markets Act, DMA) Strafen von insgesamt 890 Millionen Euro verhängt. Das hat die Brüsseler Behörde am Donnerstag mitgeteilt und erklärt, welche Maßnahmen der US-Konzern jetzt durchführen muss. In den Verfahren geht es demnach zum einen um die Selbstbevorzugung in der Google-Suche und die Behinderung von App-Entwicklern bei der Bewerbung von Vertriebskanälen ihrer Wahl, darunter auch App-Stores von Drittanbietern. Die verhängten Strafzahlungen sind dabei mit 460 und 430 Millionen Euro in etwa gleich hoch. Google kann dagegen juristisch vorgehen.
Milliardenstrafe in US-Dollar
Wie die EU-Kommission ausführt, bevorzuge Google seine eigenen Dienste in den Ergebnissen der marktführenden Google-Suche. Dabei gehe es unter anderem um Einkaufs-, Hotel-, Transport- und Sportergebnisse. Die würden in den Suchergebnissen hervorgehoben, „während ähnliche Drittanbieterdienste nicht die gleiche Bedeutung haben“. Damit verstoße Google gegen seine Verpflichtungen als Gatekeeper unter den Vorgaben des DMA. Suchmaschinen müssen für das Ranking „transparente, faire und diskriminierungsfreie Bedingungen anwenden“, heißt es aus Brüssel. „Die besten Produkte sollten erfolgreich sein, weil sie besser sind, nicht weil sie dem Unternehmen gehören, das die Suchmaschine betreibt“, ergänzt EU-Wettbewerbskommissarin Teresa Ribera.













