Es war ein Martyrium, das Beate Fischer über Stunden bis zu ihrem Tod über sich ergehen lassen musste. Erst wurde die Frau mit dem kurzen Haarschnitt immer wieder vergewaltigt und schwer misshandelt. Selbst als sie Geld anbot und bat, gehen zu dürfen, ließen die Täter sie nicht laufen. Sie schlossen sie in ihrer Wohnung in der Emmentaler Straße in Reinickendorf ein. Auch das Flehen der Frau, sie habe zwei kleine Kinder, half ihr nicht.Ihre Mörder waren schon zu weit gegangen, um ihrer Meinung nach ungeschoren davonzukommen. Einer nach dem anderen vergewaltigte sie. Dann rasierten sie Beate Fischer mit einer Haarschneidemaschine eine Glatze, fesselten und misshandelten sie – unter anderem mit heißem Metall.Anschließend beschlossen die vier 18 bis 22 Jahre alten Neonazis Dirk G., Oliver P., Mirko D. und Matthias F., ihr Opfer zu töten. Sie waren sich sicher, dass Beate Fischer zur Polizei gehen würde, um sie anzuzeigen. Mit einem Kakaogetränk, in dem Schlaftabletten aufgelöst und Spülmittel gekippt worden war, versuchten sie, die Frau zu vergiften. Doch die 32-Jährige überlebte das Gesöff.
Auch einen zweiten, mutmaßlich tödlichen Mix mit noch mehr Schlaftabletten und Spülmittel musste die Frau trinken. Beate Fischer aber war stark, ihr Überlebenswille offenbar riesig. Sie wollte nicht sterben. Und atmete nach dem zweiten vergifteten Getränk immer noch.Das veranlasste die Täter, einen Schritt weiterzugehen. Mit einem Kissen wollten die jungen Männer ihr Opfer ersticken. „In den folgenden Stunden begannen die Angeklagten immer mehr, die Situation auszunutzen, dass Frau Fischer ihnen hilflos ausgeliefert war“, heißt es im Urteil gegen die Gewalttäter, das am 26. April 1995 am Landgericht Berlin gesprochen wurde.Die Angeklagten hätten gewusst, dass es sich bei Beate Fischer um eine Sexarbeiterin gehandelt habe. „Nach den Vorstellungen der Angeklagten gehörte sie damit einer Gruppe von Menschen an, die sie als minderwertig ansahen.“ Doch beim Versuch, sie mit einem Kissen zu ersticken, wehrte sich Beate Fischer äußerst stark. Deswegen, so heißt es im Urteil, hätten die jungen Männer die Tat abgebrochen.Auch der vierte Mordanschlag auf die schon schwer verletzte Frau – das Ertränken in der Badewanne – schlug fehl. Beate Fischer musste gefesselt in das Badezimmer kriechen. Weil einer der Täter aber Bedenken hatte, Nachbarn könnten auf die Schreie der jungen Mutter und den lauten Kampf in dem Bad, das direkt an den Hausflur grenzte, aufmerksam werden und die Polizei alarmieren, wurde auch dieser Mordversuch abgebrochen.Es würde jetzt zu weit gehen, zu erzählen, was dann geschah. Erst als die Täter die schon schwer verletzte Frau auf die Couch schleppten, sich drei von ihnen auf sie setzten, damit sie ihrem Schicksal wehrlos nicht entkommen konnte, und der vierte Mann Beate Fischer einen Gürtel um den Hals legen und kraftvoll zuziehen konnte, erstickte sie. Es war der 23. Juli 1994. Beate Fischer hinterließ zwei Kinder im Alter von vier und sechs Jahren.







