Quelle: dpa Bayern

22. Juli 2026, 14:32 Uhr

Die Richter befassen sich mit einem Verbot der Stadt München. Demnach darf ein Gastronom nach 22.00 kein Flaschenbier zum Mitnehmen mehr verkaufen.

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München darf im Univiertel den Verkauf von Bier zum Mitnehmen am späten Abend verbieten. «Das von der Stadt München verhängte Verkaufsverbot für sämtliche alkoholischen Getränke zur Mitnahme zwischen 22 Uhr und 5 Uhr wurde vom Gericht für rechtmäßig befunden», teilte ein Sprecher des Verwaltungsgerichts der bayerischen Landeshauptstadt mit.